Saarland

Absenkung der Eingangsbesoldung muss beendet werden

Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die zeitliche Absenkung der Besoldung bei jungen Beamten in Baden-Württemberg für nichtig erklärt hatte, hat der dbb saar die Landesregierung aufgefordert, die ähnlich gelagerte Absenkungsregelung im Saarland umgehend zu beenden.

Zudem empfiehlt der dbb Landesbund jungen Beamtinnen und Beamten im Saarland, deren Besoldung um zwei Jahre abgesenkt wurde, per Antrag eine amtsangemessene Besoldung beim Dienstherrn ab dem Jahr 2015 einzufordern. Um die Geltendmachung von Ansprüchen rückwirkend ab dem Jahr 2015 durchzusetzen, müssten die Anträge aber bis zum Jahresende 2018 gestellt werden (Weitere Informationen auf www.dbb-saar.de).

Zudem sieht dbb Landeschef Ewald Linn große Probleme auf das Saarland zukommen: Derzeit werde die Landesbesoldung vom Bundesverfassungsgericht geprüft, weil seit 2010 tiefgreifende Einschnitte bei Besoldung und Beihilfe vorgenommen wurden. Deshalb hätten seit September 2018 bereits tausende Beamte bei ihrem Dienstherrn einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt. „Sollte das Bundesverfassungsgericht auch die Landesbesoldung im Saarland für verfassungswidrig erklären, hätte das Saarland aufgrund hoher Nachzahlungen ein großes Problem“, sagte Linn.

 

 

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