Aviation Security: Erfolg bei den Sonderzahlungen

Am 22. April 2013 sind die Tarifverhandlungen über einen Manteltarifvertrag Aviation Security mit der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft aus BDSW, FraSec und FIS im dbb forum in Berlin fortgesetzt worden. Nachdem in der letzten Verhandlungsrunde Verbesserungen bei den Urlaubstagen erreicht wurden, haben die Tarifpartner diesmal über die noch offenen Punkte im Bereich Arbeitszeit sowie über Sonderzahlungen verhandelt.

Arbeitszeit

Der dbb hat erneut den Vorschlag der Arbeitgeber kritisiert, im Tarifvertrag Ausnahmen zum Arbeitszeitgesetz zu ermöglichen, zum Beispiel die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf über zehn Stunden. dbb und Arbeitgeber haben sich deshalb geeinigt, diese Öffnung nicht in den Tarifvertrag aufzunehmen, sondern eine Einigung der Betriebsparteien zur Voraussetzung zu machen. Damit kann der Arbeitgeber nicht ohne Mitsprache des Betriebsrats einseitig die Arbeitszeit verlängern. Leider nicht durchsetzbar war die Forderung des dbb, die Wegezeiten am Flughafen zum und vom Arbeitsplatz auszugleichen. Der dbb wird diese Forderung aber nicht aufgeben, sondern auch in Zukunft vor Ort weiter verfolgen.

Sonderzahlungen

Die Kolleginnen und Kollegen werden Sonderzahlungen erhalten, die aus zwei Elementen zusammengesetzt sind:

  1. Jahressonderzahlung von 0,25 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde, die halbjährlich ausgezahlt wird, jeweils mit dem Entgelt für Mai und November; bei einem 160-Stunden-Vertrag ergibt das eine Jahressonderzahlung von 240 Euro brutto für jedes Halbjahr; derzeit bestehende bessere Regelungen bleiben erhalten; die Jahressonderzahlung wird ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit gezahlt und nach drei Jahren ab Inkrafttreten des Tarifvertrags auf 0,30 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde erhöht
  2. Prämienleistung von 2 Euro pro Anwesenheitstag, maximal jedoch 44 Euro netto pro Monat; Urlaubstage zählen dabei auch als Anwesenheitstage; Jobticket und Fahrgeld werden auf diese Zahlung angerechnet; eine darüber hinausgehende Gutschreibung erfolgt auf eine Warenwertkarte (z.B. Shopping-Card); keine Barauszahlung möglich

Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge eröffnet. Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss von 12 Prozent des vom Beschäftigten umgewandelten Betrags. Die bestehenden Regelungen zu Sterbegeld und Jubiläumsentgelt bleiben erhalten.

Der dbb wird nun den Zwischenstand insgesamt in der Verhandlungskommission bewerten.

 

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