Beamtenbesoldung in Sachsen: Gespräche abgeschlossen

Die sächsischen Landes- und Kommunalbeamten bekommen mehr Geld. Darauf haben sich der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, der Deutschen Gewerkschaftsbund, Bezirk Sachsen, und der Sächsische Richterverein am 12. April 2017 geeinigt.

Zum Abschluss der Gespräche über die Umsetzung der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder (dbb aktuell berichtete) unterzeichneten die Teilnehmer ein Eckpunkte-Papier als Basis für das nun folgende Gesetzgebungsverfahren. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen – analog zum Tarifbereich – rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2,0 Prozent und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent linear erhöht wird. Die Anwärterbezüge werden um jeweils 35 Euro zum 1. Januar in beiden Jahren angehoben.

Da die Tarifeinigung neben der linearen Erhöhung der Tabellenentgelte weitere Elemente enthält, verständigten sich die Gesprächspartner auch im Bereich der Beamtenbesoldung auf zusätzliche Schritte, um entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. So erhalten beispielsweise Beamte mit einem monatlichen Grundgehalt von bis zu 3.200 Euro (unter Berücksichtigung einer etwaigen Teilzeitquote) in 2017 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Zudem erhöht sich etwa ab dem 1. Januar 2018 die Endstufe für alle Beamten und Richter zusätzlich um 1,12 Prozent und ab dem 1. Oktober 2018 erhalten Beamte ab der Besoldungsgruppe A 9 nach in der Regel fünfjähriger Wartezeit in der Endstufe einen ruhegehaltfähigen Zuschlag zu ihren Dienstbezügen in Höhe von 1,03 Prozent. Bisher verbrachte Wartezeiten in den jeweiligen Besoldungsordnungen werden angerechnet.

 

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