Betriebliche Altersversorgung 2014: Wechsel in den Ruhestand flexibler gestalten
Bei der Jahrestagung des Handelsblatts „Betriebliche Altersversorgung 2014“ am 25. März in Berlin wurden Vertreter der Bundestagsfraktionen, Sozialpartner und der Versicherungsbranche nach ihren Ideen für einen flexibleren Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand befragt. Der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion verwies dabei auf problematische Erfahrungen insbesondere mit der Altersteilzeit.
Dort hätten über 90% der Berechtigten das so genannte Blockmodell in Anspruch genommen, also nach voller Arbeitsleistung den abrupten Umstieg in den Ruhestand. Um hier einen fließenden Übergang und flexible Regelungen attraktiver zu machen bräuchte es weniger neue gesetzliche Strukturen für Vor- oder Teilruhestandslösungen, als vielmehr Verbesserungen im Arbeitsalltag. Dauderstädt: „Noch geht es kaum um die Phase jenseits von 65 Jahren als um die Zeit bis zur regulären Altersgrenze, die sich Richtung 67 verschiebt. Hier müssen endlich alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze geschaffen werden, um den Beschäftigten eine akzeptable Perspektive zu eröffnen, ohne Abschläge das Renten- oder Pensionsalter zu erreichen.“, so Dauderstädt.
Zugleich verteidigte er die Forderung des dbb, das Rentenpaket der Großen Koalition mit Mütterrente und abschlagsfreiem Zugang ab 63 auch auf die Beamtenversorgung wirkungsgleich zu übertragen. Auch wenn Altersarmut für Beamte keine große Bedrohung sei, handele es sich hier nicht um neue Privilegien, sondern um Gerechtigkeit. Wirkungsgleiche Übertragung, die in den vergangenen Jahren bei vielen Rentenreformen auf das Beamtenversorgungsrecht stattgefunden habe, sei keine Einbahnstraße. „Wirkungsgleichheit bedeutet, auch an Verbesserungen und nicht nur an Verschlechterungen teilzuhaben.“, unterstrich der dbb Bundesvorsitzende. Das unterschiedliche Niveau von durchschnittlicher Beamtenversorgung und durchschnittlicher Rente erkläre sich aus dem hohen Anteil von Fachhochschul- und Hochschulabsolventen in der Beamtenschaft, der Begrenzung der Beitragsbemessung und damit auch der Leistungshöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung und vor allem aus dem Modell der Gesamtversorgung. Anders als bei Arbeitnehmern erhielten Beamte nur eine einzige Altersversorgung. „Sie brauchen daher keine zusätzliche Betriebsrente, und wir wollen auch keine Aufspaltung, sondern an der vom Grundgesetz geschützten Beamtenversorgung festhalten“, erklärte Dauderstädt.