Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen: Tarifverhandlungen vertagt

dbb und ver.di haben mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 25. April 2017 die Tarifverhandlungen zur Möglichkeit der Einbeziehung von betrieblich schulischen Ausbildungsverhältnissen in den Gesundheitsberufen der Länder in den Geltungsbereich der Ausbildungstarifverträge aufgenommen. Auch wenn sich die Parteien in der Einschätzung der Situation weitgehend einig sind, wollen die Arbeitgeber den betroffenen Auszubildenden kein Entgelt zahlen. Die Tarifverhandlungen sind vertagt worden. Vor der nächsten Verhandlungsrunde sollen auf Spitzenebene mit Politik, Krankenhausverbänden und Krankenkassen vor allem finanzielle Fragen geklärt werden.

Tarifvertragliche Grundlage der Ausbildungsentgelte schaffen

Der dbb und seine Fachgewerkschaften wollen für alle Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst der Länder – also auch im Gesundheitsbereich – eine tarifvertragliche Grundlage der Ausbildungsentgelte vereinbaren. Die Regelungen in den §§ 2, 17 und 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz sehen ausdrücklich eine Vergütung der Auszubildenden vor. Auf Arbeitgeberseite gibt es jedoch Bedenken, ob auf Seiten der Krankenkassen die Pflicht zur Refinanzierung anerkannt wird. Diese prekären Verhältnisse gilt es abzuschaffen!

Spitzengespräch mit Bundesgesundheitsminister geplant

Die Gewerkschaften wollen nun gemeinsam mit der TdL an Bundesgesundheitsminister Gröhe herantreten. Zusammen mit den Krankenkassen, den Spitzenverbänden der Krankenhäuser, dem Bundesgesundheitsminister und den Tarifvertragsparteien sollen die bestehenden Probleme erörtert und einvernehmlich gelöst werden. Der Gesprächstermin ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Danach sollen die Tarifverhandlungen fortgesetzt und bis Ende 2017 erfolgreich beendet werden.

Hintergrund

In vielen Ausbildungsberufen im Gesundheitsbereich werden bis heute keine Ausbildungsentgelte gezahlt. Während des praktischen Teils der Ausbildung werden sie jedoch in den Kliniken eingesetzt und auch abgerechnet – häufig als vollwertige Arbeitskräfte. Dies betrifft zum Beispiel Auszubildende in den Bereichen Physiotherapie, Logopädie, Medizinisch Technische Laborassistenz (MTLA), Medizinisch Technische Radiologieassistenz (MTRA).

Auszubildende in den Bereichen Operationstechnische Assistenz (OTA) und Anästhesietechnische Assistenz (ATA), die an einer Universitätsklinik ausgebildet werden, für die der TV-L gilt, unterfallen nach der Tarifeinigung in der Einkommensrunde 2017 seit dem 1. März 2017 dem Geltungsbereich des TVA-L Pflege.

Die Aufnahme der jetzigen Tarifverhandlungen war ebenfalls in der Einkommensrunde vereinbart worden.

 

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