dbb Bundeshauptvorstand

Bundespersonalvertretungsgesetz: Anpassung an die Herausforderungen der Digitalisierung gefordert

Der dbb Bundeshauptvorstand hat am 27./28. Mai 2019 in Starnberg das Positionspapier „Auf dem Weg in die Digitalisierung. Mitbestimmen, wohin es geht“ verabschiedet sowie hieraus abgeleitete konkrete Forderungen nach Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) aufgestellt.

Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des BPersVG waren in den dbb Gremien  umfangreiche Vorschläge erarbeitet worden, um das in die Jahre gekommene Gesetz, das die Arbeitsgrundlage für die Personalvertretungen der Bundesverwaltung ist, in die Zeit zu stellen. Diese Vorschläge wird der dbb nun in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Unbestritten ist, dass „die Digitalisierung“ der Verwaltung ohne oder gar gegen die Beschäftigten nicht gelingen kann. So unterstrich auch der bayerische Finanzminister Albert Füracker, dass die umfassende Einbindung der Beschäftigten bei der Digitalisierung elementar sei: „Am Ende können und müssen die Praktikerinnen und Praktiker entscheiden, ob eine IT-Anwendung funktioniert und umgesetzt werden kann." Die Einbringung der Interessen der Beschäftigten hat der Gesetzgeber den Personalvertretungen anvertraut. Deren Beteiligungsrechte und Arbeitsbedingungen müssen daher an die Herausforderungen der Digitalisierung angepasst werden.

Der unter anderem für berufspolitische und soziale Grundsatzfragen zuständige dbb Bundeshauptvorstand verweist in dem Positionspapier darauf, dass eine – für alle – erfolgreiche Gestaltung des Digitalisierungsprozesses im öffentlichen Dienst des Schulterschlusses aller Beteiligten und der Mitnahme aller Beschäftigten bedürfe. Dazu müssten gewohnte Kommunikationswege intensiviert und neue erschlossen, die Personalvertretungen mit den für eine flexible, orts- und zeitnahe Reaktion notwendigen Arbeitsbedingungen und Handlungsinstrumenten ausgestattet werden. Priorität hätten die Verhinderung von Gesundheitsgefährdungen durch Arbeitsverdichtung, die Herstellung einer gesunden Balance zwischen Berufs- und Privatleben, eine gerechte Teilhabe an Qualifizierungschancen – zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ebenso wie zum beruflichen Aufstieg – sowie der Schutz der Daten der Beschäftigten.

Als konkrete „Sofortmaßnahmen“ mahnte der dbb Bundeshauptvorstand unter anderem an die Mitbestimmung bei ressortübergreifenden Maßnahmen wie dem IT-Rahmenkonzept des Bundes, eine Erweiterung der Mitbestimmung bei automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten und bei Maßnahmen, die zu einer Hebung der Arbeitsleistung führen, die Mitbestimmung bei ortsunabhängigem Arbeiten, bei betrieblichen Informations- und Kommunikationsnetzen, bei Gefährdungsbeurteilung sowie bei Qualifizierung der Beschäftigten ebenso wie der Personalratsmitglieder.

 

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