dbb begrüßt Kompromiss zur Bestandsdatenauskunft

„Es ist ein Kompromiss der großen Bundestagsparteien, aber ein guter“, sagte Kirsten Lühmann, die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, anlässlich des Beschlusses zur Bestandsdatenauskunft im Bundestag am 22. März 2013 in Berlin. „Es wurden erhebliche rechtstaatliche Verbesserungen erreicht gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung.“

Die Bestandsdatenauskunft ist unerlässlich im Alltag der Polizei, des Zolls, der Kriminalämter und der Nachrichtendienste. Sie wird z. B. bei der Verfolgung von Kinderpornographie im Netz gebraucht, aber auch zur Ermittlung eines Telefonanschlussinhabers, der einen Selbstmord angekündigt hat. Liegt gegen eine Person ein Verdacht vor, kann die Polizei bei dem jeweiligen Telekommunikationsunternehmen eine Auskunft über z.B. Name und Anschrift des Kunden erfragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch explizite Regelungen für Auskünfte über dynamische IP-Adressen eingefordert, die einem Nutzer zugeordnet werden, sowie über Passwörter von E-Mail-Diensten des Kunden und PIN und PUK seines Mobiltelefons.

„Eine wesentliche Verbesserung ist, dass der Anwendungsbereich klarer gefasst wurde“ sagte Kirsten Lühmann. „Bei Auskünften über dynamische IP-Adressen und über Zugangssicherungscodes gibt es jetzt die Pflicht, die Betroffenen zu benachrichtigen. D. h., diese können Rechtsschutz dagegen in Anspruch nehmen. Bei heimlichen Auskünften über E-Mail-Passwörter oder Handy-Pins muss jetzt die Genehmigung eines Richters eingeholt werden.“ Was die Behörden jedoch in keinem Fall erhalten, sind Informationen darüber, wer wann mit wem telefoniert hat oder wo sich ein Handy zu einer bestimmten Zeit befunden hat. Eine „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“, so die dbb-Vize, liegt hier also nicht vor.

 

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