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dbb zu Pensionsentwicklung: Falsche Behauptungen

Der dbb hat Medienberichte zurück gewiesen, wonach die Versorgungsbezüge von Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren fast doppelt so hoch gestiegen sein sollen wie Renten. Die BILD-Zeitung hatte dies in ihrer heutigen Ausgabe (16. April 2013) behauptet. "Dieser Beitrag ist eine Ansammlung boulevardesker Halbwahrheiten", kritisierte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in Berlin. Derlei tendenziöser Desinformation trete der gewerkschaftliche Dachverband entschieden mit objektiven Fakten entgegen.

"Wahr ist, dass die Versorgungsanpassungen der Beamten in den letzten Jahren geringer ausfallen als in der gesetzlichen Rente. Darüber hinaus sind die gleichgerichteten, niveauabsenkenden Reformmaßnahmen für die Beamten bereits durchgeführt worden, während Schritte davon in der gesetzlichen Rentenversicherung noch ausstehen", stellte der dbb Chef klar, dies hätten zuletzt zwei Berichte des Bundesministeriums des Innern umfassend bestätigt. "Der vom Statistischen Bundesamt festgestellte und von BILD zitierte Anstieg der durchschnittlichen Versorgungsbezüge beruht überwiegend darauf, dass der relative Anteil an Beamten der höheren Besoldungsgruppen im Ruhestand ansteigt. Eine Pauschalisierung dessen ist genauso falsch wie die Behauptung, dass die Versorgungsbezüge der Länderbeamten in jüngster Zeit stärker gestiegen sind als beim Bund. Zudem hat der Bund via Nullrunden 2005, 2006 und 2007 schmerzliche Einbußen für die Versorgungsempfänger verfügt, die Betroffenen müssen Medienberichte wie den heutigen als Schlag ins Gesicht empfinden", sagte Dauderstädt und wies abschließend auf weitere grundlegende Fakten im Zusammenhang mit der Beamtenversorgung hin:

  • Beamte haben ein hohes Qualifikationsniveau (etwa zwei Drittel mindestens Fachhochschulabschluss) mit selbstverständlichen Konsequenzen für die Einkommensdurchschnitte.
  • Beamte haben in aller Regel einen vollständigen Erwerbslebenslauf - in die Rentenstatistik fließen aber auch nur vorübergehende oder geringfügige Beschäftigungsverläufe vollständig ein.
  • Entgegen vergleichbaren tariflich Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft erwerben Beamte keine zusätzlichen Altersversorgungsansprüche (Betriebsrenten).
  • Anders als die Rentenversicherung kennt die Beamtenversorgung keine Bemessungsgrenzen für Beiträge und damit letztlich auch Leistungshöhe.
  • Die Vergleiche beruhen auf Bruttoangaben; Versorgungsbezüge werden bis zum Jahr 2040 deutlich höher besteuert als Renten.
  • Ruhestandbeamte müssen aus ihren Bezügen die Kosten der beihilfekonformen privaten Kranken- und Pflegeversicherung bestreiten.
  • Die Beamtenversorgung beruht auf dem verfassungsrechtlich verbürgten Alimentationsprinzip und hat zugleich qualitätssichernde Funktion für den öffentlichen Dienst.

 

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