Flughafen Nürnberg: Sanierungstarifvertrag abgeschlossen

Am 20. Juli 2012 haben die Gewerkschaften dem Sanierungstarifvertrag für die Flughafen Nürnberg GmbH zugestimmt. Aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage des Flughafens haben sich die Gewerkschaften entschlossen, einen Beitrag zur Sanierung des Flughafens zu leisten, um so langfristig die Arbeitsplätze der Beschäftigten zu sichern, Ausgliederungen zu verhindern und den Flughafen dauerhaft zu stärken.

Beitrag der Beschäftigten zur Sanierung

Die Beschäftigten der Flughafen Nürnberg GmbH werden weiterhin unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Auch die für die Zeit ab März 2012 vereinbarten Entgelterhöhungen im TVöD-Bereich werden übertragen. Allerdings werden die Beschäftigten von dem neuen Entgelt für den Zeitraum vom 1. März 2012 bis zum 28. Februar 2014 einen Sanierungsbeitrag leisten. Dieser beträgt in den Jahren 2012 und 2013 3 Prozent des steuerpflichtigen Bruttoentgelts, in den ersten beiden Monaten des Jahres 2014 2,5 Prozent. Die Sanierungsbeiträge verringern sich rückwirkend, wenn sich die Ergebnisse des Flughafens gegenüber der Planung verbessern. Darüber hinaus werden die leistungsorientierte Bezahlung in den Jahren 2013 und 2014 sowie die vereinbarte Einmalzahlung für das Jahr 2012 nicht ausgezahlt. Auch die Geschäftsführer und die leitenden Angestellten beteiligen sich finanziell an der Sanierung.

Schutz vor Kündigung und Ausgründungen

Im Gegenzug haben die Gewerkschaften für die Laufzeit des Tarifvertrags einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen erreicht. Ausgründungen, die zu einem gesetzlichen Übergang von Arbeitsverhältnissen führen, können nur durchgeführt werden, wenn die Gewerkschaften zustimmen. Darüber hinaus wird den Beschäftigten das Angebot einer freiwilligen Arbeitszeitverkürzung unterbreitet. Wenn eine Arbeitszeitverkürzung wahrgenommen wird, vermindert sich das Entgelt nicht in voller Höhe entsprechend der Verkürzung, sondern nur um 75 Prozent.

 

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