Vollstreckungsbeamte leben gefährlich:

Gesetz zum besseren Schutz von Vollstreckungsbeamten beschlossen

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen einiges aushalten, wenn sie ihren Job machen. Sie werden beschimpft und tätlich angegriffen. Der Bundestag will sie stärker schützen und hat am 27. April 2017 ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten beschlossen.

Dazu werden die Strafvorschriften der Paragrafen 113 folgende des Strafgesetzbuches (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) umgestaltet. Insbesondere wird ein neuer Paragraf „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ eingeführt. Bisher musste ein tätlicher Angriff gegen einen Vollstreckungsbeamten in engem Zusammenhang einer Vollstreckungshandlung stehen. Jetzt sollen künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen (wie z.B. Streifendienst, Unfallaufnahme, Beschuldigtenvernehmung) bestraft werden. Neu ist auch, dass sich strafbar macht, wer Rettungsmaßnahmen behindert. Egal, auf welche Weise die Behinderung geschieht und ob die hilfeleistende Person zu den Rettungskräften gehört.

Die dbb jugend hat das Thema ‚Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes‘ schon länger im Fokus. So wird sich auch der Bundesjugendtag, der nächste Woche in Berlin stattfindet, sich mit einer Entschließung zu dem Thema beschäftigen. Sandra Kothe, Vorsitzende der dbb jugend: „Gut ist, dass in dem Gesetzesentwurf neben Beamten und Beamtinnen der Polizei, des Zolls und Vollstreckungsbeamten und -Vollstreckungsbeamtinnen der Finanzämter und gesetzlichen Versicherungsanstalten aufgenommen wurden. Und auch Hilfskräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und der Rettungsdienste erhalten mehr Schutz als vorher. Aber es geht hier immer nur um die Bestrafung, und das Gesetz soll natürlich abschreckend wirkten. Für uns ist es mindestens ebenso wichtig, dass es gar nicht erst zu Angriffen kommt. Hier können die Dienstherren und Arbeitgeber noch viel tun, um ihre Beschäftigten zu schützen. Nötig ist, dass sich jeder Arbeitgeber und Dienstherr sich klar gegen Gewalt ausspricht und deutlich macht, dass jeder Übergriff verfolgt wird. Die Beschäftigten brauchen gerade in solchen Situationen die volle Unterstützung und den Rückhalt durch ihre Vorgesetzten.“

Jährlich gibt es etwa 70.000 Angriffe gegen Polizeikräfte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Diese Zahl stammt aus den polizeilichen Kriminalstatistiken, und betrifft selbstverständlich nur die bisher geregelten Fälle. Die Angriffe auf die anderen Beschäftigten werden nicht separat erfasst, sie gehen in den mehr als 180.000 Fällen von Gewaltkriminalität in Deutschland unter. Auf www.angegriffen.info sammelt die dbbj nrw solche Fälle und hat bereits über 600 registriert.

 

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