Thüringen

Gutachten zur Besoldung: Landesregierung verstößt gegen Grundgesetz

Als Folge von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts soll es in Thüringen ein „Gesetz zur Gewährung einer verfassungsgemäßen Alimentation“ geben. Doch auch mit der Reform würde die Besoldung der Beamtinnen und Beamten weiterhin gegen das Grundgesetz verstoßen, heißt es in einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis.

Der beamtenbund und tarifunion thüringen (tbb) hatte das Gutachten in Auftrag gegeben und nun am 9. September 2021 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Battis stellt darin nicht nur fest, dass die Besoldungspolitik der Landesregierung bereits seit Jahren „unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten äußerst bedenklich“ sei. Auch der Gesetzentwurf zur Reform der Besoldung genüge den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht. „In diesem Sinne reiht sich der vorliegende Gesetzentwurf in die Besoldungsgesetzgebung der letzten Jahre ein. Dabei wäre es gerade im Hinblick auf die nunmehr offen eingeräumte Verletzung – um nicht zu sagen: Missachtung – des Anspruchs auf eine amtsangemessene Alimentation geboten, durch eine grundlegende Neuausrichtung der Besoldungspolitik den Beamten, Richtern und Staatsanwälten endlich wieder die verdiente Absicherung und Wertschätzung zu gewähren. Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht.“

 

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