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Kreutz: Geld für „Familienstartzeit“ ist gut investiert

Bundesfamilienministerin Lisa Paus will eine arbeitgeberfinanzierte Auszeit für die Partner von Müttern nach der Geburt. Die dbb frauen unterstützen die Pläne.

Die Pläne von Paus sehen vor, im Jahr 2024 die sogenannte Familienstartzeit einzuführen. Gemeint ist damit eine bezahlte Freistellung von zehn Arbeitstagen. Bezahlen sollen das die Arbeitgebenden durch höhere Beiträge in den Umlagetopf, aus dem bisher der Mutterschutz finanziert wird. Diese lehnen das Vorhaben ab, und auch innerhalb der Bundesregierung ist die Finanzierung sowohl durch die Unternehmen als auch durch Steuermittel umstritten.

Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb frauen und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, machte am 20. April 2023 deutlich, dass sie das Geld für die „Familienstartzeit“ in jedem Fall für gut angelegt hält: „Das ist eine langfristige Investition in eine nachhaltigere und geschlechtergerechtere Zukunft. Sobald ein Kind geboren wird und die Elternzeit beginnt, müssen Paare eine wichtige Entscheidung über die Aufteilung ihrer Aufgaben bei der Familien- und Erwerbsarbeit treffen. Diese Entscheidung hat oft eine dauerhafte Wirkung sowohl auf Familienleben als auch Karrierechancen der beteiligten Personen – meist zum Nachteil der Frauen. Das auch dadurch ungenutzte Potenzial der Frauen-Erwerbstätigkeit kostet Gesellschaft und Wirtschaft am langen Ende deutlich mehr. Diesen Aspekt scheinen Arbeitgebende und der Bundesfinanzminister allerdings einfach auszublenden.“

Dabei gebe es dazu aussagekräftige Zahlen, so Kreutz: „Laut einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation könnte die deutsche Wirtschaftsleistung um 66,8 Milliarden Euro steigen, wenn die Lücke zwischen Frauen und Männern in der Erwerbsquote bis 2025 um 25 Prozent reduziert würde. Die finanzielle Belastung für den Bundeshaushalt durch Maßnahmen wie die bezahlte Partner-Auszeit ist dagegen zu vernachlässigen. Wenn wir Frauen in ihrer Karriere fördern, fördern wir langfristig auch unsere Wirtschaft.“

Darüber hinaus dürfe man nicht vergessen, dass es sich bei der bezahlten Partnerschaftsfreistellung um die Umsetzung einer EU-Richtlinie vom Juli 2022 handelt: „Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil wir die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht richtig umgesetzt haben. Warten wir jetzt solange, bis wir vor dem Europäischen Gerichtshof angeklagt werden oder gehen wir mit gutem Beispiel voran und zeigen, dass wir die Sorgen und Bedürfnisse von Familien ernstnehmen?“

 

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