Lohngerechtigkeitsgesetz: Gesetzentwurf bringt keine Verbesserungen für Personal- und Betriebsräte

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern haben dbb und dbb bundesfrauenvertretung das Gesetzesvorhaben kritisiert. Aus der Stellungnahme geht auch hervor, dass der Gesetzentwurf insbesondere in Bezug auf Personal- und Betriebsratsrechte keine Verbesserungen gegenüber der geltenden Gesetzeslage bringt.

Schon jetzt hätten Betriebs- und Personalräte die Aufgabe, Beschwerden der Beschäftigten entgegenzunehmen, zu prüfen und, falls sie berechtigt sind, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken; der Betriebsrat könne die Einigungsstelle anrufen. Sie hätten schon jetzt die Aufgabe, sich gegen Benachteiligungen wegen des Geschlechts einzusetzen und die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Weiter gebe es bereits ein Mitbestimmungsrecht, um sich für ein transparentes und angemessenes Lohngefüge und innerbetriebliche Lohngerechtigkeit einzusetzen. Wie in vielen anderen Bereichen bedürfe es hier keiner (vermeintlich) neuen Rechte und Aufgaben, sondern einer Stärkung der Möglichkeiten der Interessenvertreter zur Wahrnehmung und Durchsetzung bereits bestehender Rechte - etwa beim Informationsanspruch, bei Freistellungen und bei Schulungen.

 

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