Änderung der Auslandsreisekostenverordnung
Mehr Klimaschutz bei Dienstreisen im Ausland
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sieht eine „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ vor. Den nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen unterstützt der dbb beamtenbund und tarifunion aktiv.
Große Ziele können durch viele kleine Schritte erreicht werden - etwa durch die am 10. April 2021 in Kraft getretene Änderung der Auslandsreisekostenverordnung (ARV).
Um bei Dienstreisen umweltschädliche Emissionen zu reduzieren ist nun bei Flugreisen mit einer Dauer von unter 4 Stunden in der Regel nur noch die Kostenerstattung für die Economy-Klasse vorgesehen, da wegen des geringeren Platzangebots pro Reisenden in der Economy-Klasse ein geringerer CO2-Ausstoß verursacht wird.
Noch geringere CO2-Emissionen werden durch Bahnreisen verursacht. Daher wird für Bahnreisen von mindestens 2 Stunden in der Europäischen Union sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich die Erstattung der Kosten für das Benutzen der ersten Klasse ausdrücklich in die ARV aufgenommen.