• Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
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  • v.l.n.r. Melina Kasimir, Jürgen Böhm, Margarete Schäfer, Anna Petri-Sattler, Elisabeth Schnell, Hermann Benker, Waltraud Erndl, Christian Beisch, Dominique Roth, Dietmar Knecht, Ulrich Silberbach, Birgit Strahlendorff, Matthäus Fandrejewski.

CESI-Fachtagung

Öffentlicher Dienst in Europa: Null Toleranz bei Gewalt gegen Beschäftigte

Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes aus ganz Europa fordern eine europaweite Null Toleranz-Strategie bei Gewalt gegen Beschäftigte. dbb Chef Ulrich Silberbach will noch mehr Rückendeckung von Politik und Gesellschaft.

„Die Menschen im öffentlichen Dienst helfen in schwierigen Lebenslagen. Sie riskieren mitunter ihr Leben für andere und sorgen für verlässlich für ein funktionierendes Gemeinwesen. Dafür verdienen sie Dankbarkeit und Wertschätzung – nicht Angriffe und Gewalt", erklärt der dbb Bundesvorsitzende anlässlich des Symposiums „Trade unions for a zero tolerance towards violence at work: Protecting public sector workers in Europe" am 25. Oktober 2019 in Budapest. Auf Einladung der Akademie der CESI (Confédération Européene des Syndicats Indépendants – die Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften) kommen dort Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus ganz Europa zusammen, um einen besseren Schutz der Beschäftigten der öffentlichen Dienste anzumahnen.

Neben einer grundsätzlichen Sensibilisierung für die Gewalt-Problematik, mit der sich Staatsbedienstete europaweit in den letzten Jahren zunehmend konfrontiert sehen, seien konkrete Maßnahmen erforderlich, mit denen das „Phänomen Attacke" wirksam zurückgedrängt werden könne, sagt Silberbach, der auch Vize-Präsident der CESI ist. „Wir wollen klare Wort von Politik, Bürgerinnen und Bürgern: Null Toleranz bei Gewalt. Und wir brauchen Taten: Eine Meldepflicht für Gewaltdelikte gegenüber öffentlich Bediensteten, um verlässliche Daten zu haben. Bei Gewaltdelikten sollte der Arbeitgeber bzw. Dienstherr konsequent und ohne jede Bagatellgrenze Strafanzeige stellen, um die Betroffenen zu schützen. Ein Einstellen des Verfahrens wegen nicht vorhandenem öffentlichen Interesses darf es künftig nicht mehr geben – denn wenn ein Repräsentant des Staates verbal oder physische angegriffen wird, ist dies per se bereits von öffentlichem Interesse", betont der dbb Chef. Ein weiteres hilfreiches Instrument zur Untermauerung der Null Toleranz-Position wäre eine Vorleistung von Arbeitgebern und Dienstherrn beim Schmerzensgeldanspruch. „Dies wird beispielsweise im Freistaat Bayern bereits praktiziert, das Geld später vom Täter zurückverlangt", erläutert Silberbach. Es müsse deutlich gemacht werden, „dass den angegriffenen Kolleginnen und Kollegen keinerlei Nachteile aufgrund der Attacke entstehen – schließlich sind sie die Opfer".

Auch für Prävention und die individuelle Stärkung der Beschäftigten müsse mehr getan werden, fordert der dbb Bundesvorsitzende: „Vorsorge-Trainings und eine substanzielle Nachsorge für Betroffene sollten selbstverständlich sein. Auch seitens der Medien könnte hilfreiche Unterstützung kommen – so wäre eine verstärkte Berichterstattung über die Bestrafung von Tätern, die für ihren Angriff auf Staatsbedienstete wünschenswert", denkt Silberbach und warnt vor einer Unterschätzung der Auswirkungen des Gewaltproblems für die öffentlichen Dienste: „Wir haben, nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern, in fast allen Bereichen Schwierigkeiten, Nachwuchs zu gewinnen. Mangelnder Schutz ist ganz sicher kein Faktor, der die junge Menschen dazu animieren wird, sich in den Dienst des Staats und der Allgemeinheit zu stellen."

 

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