Pflegeberatung durch COMPASS ist beihilfefähig

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat in einem Rundschreiben vom 3. Juli 2013 (Az.: D 6 – 30111/22#5) mitgeteilt, dass Leistungen zur Pflegeberatung durch die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH (COMPASS) beihilfefähig sind. Zwischen dem BMI als Träger der Beihilfe und der COMPASS wurde die Kostenbeteiligung der Beihilfe bzw. Festsetzungsstelle an den Pflegeberatungskosten vertraglich vereinbart.

Danach erhält die COMPASS für jede Pflegeberatung, die für eine beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person erfolgte, ab 1. August 2013 von der Beihilfestelle eine Kostenbeteiligung. COMPASS stellt dies gegenüber der jeweiligen Festsetzungsstelle in Rechnung. Diese Abrechnung erfolgt intern, die Beihilfeberechtigten haben hier nichts zu veranlassen.

COMPASS ist eine Tochtergesellschaft des Verbandes der privaten Krankenversicherung und stellt für alle privaten Kranken- und Pflegeversicherungen die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebenen Pflegeberatung sicher. Damit stellt COMPASS das Gegenstück zur Pflegeberatung in der GKV dar, die durch die Pflegekassen sichergestellt wird.

 

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