Stadt Naunhof: Urabstimmung über Erzwingungsstreik

Russ: „Die Stadträte wollen den Konflikt, dann sollen sie ihn auch haben!“

„Die Stadträte wollen offensichtlich unbedingt den Konflikt mit den eigenen Beschäftigten, dann sollen sie ihn auch haben.“ Mit diesen Worten kommentierte der dbb beamtenbund und tarifunion Vize und Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ das Beschlussverhalten der Naunhofer Stadtratsmehrheit auf der Sitzung am 25. August 2016: Dem Bürgermeister wird weiterhin der Abschluss jedes Tarifvertrags für die Beschäftigten der Stadt untersagt. Sowohl die Gesprächsangebote des dbb als auch die Petition von besorgten Bürgerinnen und Bürgern Naunhofs seien brüsk zurückgewiesen worden, berichtete Russ. „Wir werden daher nun die Beschäftigten der Stadt vom 29. bis 31. August 2016 zur Urabstimmung über einen Erzwingungsstreik aufrufen. Die Tarifflucht Naunhofs muss ein Ende haben, so oder so.“

Vorsorglich entschuldigte sich Jürgen Kretzschmar, Vorsitzender der Deutschen Verwaltungsgewerkschaft (DVG) in Sachsen und Mitglied der dbb Verhandlungskommission, bei den Bürgerinnen und Bürgern von Naunhof für die durch einen möglichen Dauerstreik entstehenden Belastungen: „Sie wenden sich am besten direkt an den Stadtrat Ihres Vertrauens und lassen sich erklären, warum Ihre Kita, Ihr Amt, der Bauhof oder die Wasserversorgung bestreikt werden. Die Verweigerung jeder Tarifverhandlung durch den Stadtrat ist eine Zumutung für die Kolleginnen und Kollegen und verstößt gegen alle Regeln der bewährten Tarifpartnerschaft in Deutschland. Das können wir uns nicht bieten lassen.“

Das Ergebnis der Urabstimmung wird der dbb am kommenden Donnerstag, 1. September 2016, in Naunhof bekannt gegeben.

Hintergrund

Seit 1994 haben die Beschäftigten von Naunhof keinen gültigen Tarifvertrag mehr. Die Stadt ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Bezahlt wird nur auf Grundlage einzelvertraglicher Regelungen. Vielfach bleiben die Bezahlung und Arbeitsbedingungen hinter denen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurück.

 

Mehr zum Thema

Lexikon: TVöD (dbb.de)

 

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