Sachsen: Besoldungserhöhung beschlossen

Der Sächsische Landtag hat am 21. Juni 2017 das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge einstimmig beschlossen. Außerdem wurde eine Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes verabschiedet. Vorangegangen waren Gespräche mit dem SBB - Beamtenbund und Tarifunion Sachsen und weiteren Gewerkschaften. „Ein gemeinsamer Weg ist mit einem guten Ergebnis abgeschlossen“, so die SBB-Vorsitzende Nannette Seidler am 21. Juni 2017.

Mit dem Gesetz werde die Erhöhung der Tarifgehälter bei der Besoldung nachvollzogen: Beamten erhalten ab 1. Januar 2017 zwei Prozent mehr Besoldung und ab 1. Januar 2018 eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent. Anschließend erhöht sich die Besoldung nochmals um 1,12 Prozent in der Endstufe. Dasselbe gilt für Versorgungsempfänger, für Nachwuchskräfte gelten besondere Regelungen. Mit der Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes erhalten Lehrkräfte rückwirkend ab 1. Januar 2017 für geleistete Mehrarbeit statt Dienstbefreiung eine Mehrarbeitsvergütung ab der ersten Stunde.

Seidler will die Diskussion über den öffentlichen Dienst in Sachsen mit allen Beteiligten fortsetzen. Die Arbeit der entsprechenden 2014 eingesetzten Kommission die den öffentlichen Dienst hinsichtlich seiner Aufgaben sowie der daraus resultierenden Personal- und Sachausstattung umfassend zu evaluieren sollte, sei bemerkenswert gewesen. „Wir möchten eine offene und sachliche, aber auch ehrliche Diskussion zur Zukunft des öffentlichen Dienstes in Sachsen. Wir wollen Wege aufzeigen, damit Sachsen nicht gegen die Wand fährt. Wir werden gemeinsam mit allen Beteiligten über Lösungen diskutieren und nicht nur auf die Schwierigkeiten aufmerksam machen, sondern in den Herausforderungen vor allem Chancen sehen – für den öffentlichen Dienst und für Sachsen.“

 

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