- Gemeinsam für eine geschlechtergerechte Verteilung von bezahlten und unbezahlten Arbeitszeiten: Hannelore Buls (Vorsitzende Deutscher Frauenrat), Jutta Endrusch (stellv. Vorsitzende dbb bundesfrauenvertretung) und Christine Morgenstern (Leiterin Abteilung Gleichstellung im BMFSFJ).
Verteilung von bezahlten und unbezahlten Arbeitszeiten
Teilzeit- und Telearbeit als Normalarbeitsverhältnisse anerkennen
Die dbb bundesfrauenvertretung hat eine geschlechtergerechte Verteilung von bezahlten und unbezahlten Arbeitszeiten gefordert. „In dieser unsicheren, vom Wandel geprägten Zeit geht es vor allem darum unsere Arbeitswelt geschlechtergerecht auszugestalten. Und zwar so, dass lebenslanges gesundes Arbeiten ebenso wie eine finanzielle Absicherung über das Existenzminimum hinaus bis ans Lebensende für Männer und für Frauen gleichermaßen gewährleistet sind – unabhängig von ihrem Familienstand und egal ob sie Kinder erzogen haben oder nicht. Eine gleichmäßige Verteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und nicht vergüteter Pflege-, Haushalts- und Sorgearbeit auf beide Geschlechter ist dafür eine wichtige Voraussetzung“, betonte Jutta Endrusch, stellvertretende Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, auf der Fachveranstaltung „3fach gefordert, 2fach unbezahlt & 1fach unersetzlich“ im Vorfeld der Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates in Berlin am 10. Juni 2016.
Darüber hinaus müssten vor allem auch die neuen Möglichkeiten, Arbeit mobiler und flexibler zu arrangieren, dazu genutzt werden, die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst deutlich zu verbessern. „Die Arbeitsleistung muss entscheidend für das berufliche Fortkommen sein, nicht die Zeit, die wir am Arbeitsplatz verbringen. Das heißt, Teilzeit- und Telearbeit müssen endlich als Normalarbeitsverhältnisse verstanden, anerkannt und honoriert werden. Vor allem Arbeitgeber und Dienstherren müssen verstärkt auf eine Arbeitskultur setzen, in der Männer ebenso selbstverständlich wie Frauen familiäre Sorgearbeit wahrnehmen. Damit dies aber gelingt, ist eine enge Allianz der Politik mit Arbeitgebenden, Beschäftigten und deren Interessensvertretungen nötig“, machte die stellvertretende Vorsitzende deutlich.
Auf der jährlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates am 11. und 12. Juni 2016 in Berlin legen Vertreterinnen aus mehr als 50 Mitgliedsverbänden die Arbeitsschwerpunkte der bundesweit größten Frauenlobby fest. Entschieden wird unter anderem über einen Antrag der dbb bundesfrauenvertretung zur besseren Anerkennung von Erziehungszeiten in der Beamtenversorgung für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Darin fordert die dbb bundesfrauenvertretung die systemgerechte Übertragung der sogenannten Mütterrente auf den Beamtenbereich.