Geschlechtergerechte Beurteilungsverfahren

Wildfeuer: „Dienstherren müssen nachweisen, dass sie nicht diskriminieren.“

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Leitungspositionen im öffentlichen Dienst lässt sich nach Auffassung der dbb bundesfrauenvertretung nur mit einheitlichen Standards bei den Beurteilungsstatistiken verwirklichen.

„Die Dienstherren müssen nachweisen, dass sie nicht diskriminieren. Dazu müssen sie die eigenen Verfahren zur Prüfung offenlegen und sich kritisch mit den Regelungen zur Beförderung auseinandersetzen“, machte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, am 19. April 2018 auf der Jahrestagung der DSTG-Bundesfrauenvertretung in Erfurt deutlich.

Mit Blick auf die Situation in der Steuerverwaltung – hier sind überwiegend Frauen beschäftigt, die Führungspositionen aber häufiger mit Männer besetzt – sieht Wildfeuer, die Landesregierungen in der Pflicht. Neben den Notenverteilungen auf die unterschiedlichen Besoldungsgruppen müssten besonders diskriminierungsanfällige Merkmale wie ‚Geschlecht‘ und ‚Arbeitszeitumfang‘ statistisch dargestellt werden. „Wo solche Statistiken bereits vorliegen, fällt auf, dass vor allem Teilzeitkräfte bei den Beurteilungen schlechter abschneiden. Hier können Dienstherren gezielt tätig werden, indem sie die Beurteilenden sensibilisieren und Genderkompetenzen zum Beurteilungskriterium für Beschäftigte erheben“, stellte Wildfeuer heraus. In einem zweiten Schritt müssten die Verfahren gezielt geprüft und von diskriminierenden Faktoren bereinigt werden.

 

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