3. Forum Behindertenpolitik
Zeit ist reif für mehr Teilhabe
Der dbb hat zum dritten Mal das „Forum Behindertenpolitik“ ausgerichtet. Der Einladung zur zweitätigen Fachtagung am 28. und 29. April 2015 in Berlin folgten auch in diesem Jahr wieder mehr als 100 Expertinnen und Experten aus Schwerbehindertenvertretungen und Eingliederungseinrichtungen, Verwaltung, Verbänden und anderen Organisationen. Unter dem Motto „Teilhabe in der Kommune – nichts liegt näher?!“ diskutierten sie über die Realisierung von Teilhabe auf kommunaler Ebene.
Grünes Licht für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt gefordert. „Die Zeit ist reif dafür“, sagte der dbb Chef zur Eröffnung des Forum. Seit Jahren sei ein Bundesteilhabegesetz überfällig, kritisierte Dauderstädt und forderte die Bundesregierung auf, dieses im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben möglichst zügig in die Tat umzusetzen. „Bundeseinheitlich geregelte Leistungen, bestenfalls aus einer Hand, sind ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderung.“ Diese umfasse sämtliche Lebensbereiche – von der beruflichen über die soziale und kulturelle bis hin zur politischen Partizipation, so Dauderstädt. Der dbb Chef betonte, dass der dbb gemeinsam mit seiner AG Behindertenpolitik nicht müde werde, die zeitnahe Einführung des Bundesteilhabegesetzes zu forcieren: „Behindertenpolitik braucht einen langen Atem – und den haben wir.“
Teilhabe geht nur gemeinsam
Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, und Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unterstrichen ebenfalls Wichtigkeit und Bedeutung des geplanten Teilhabegesetzes und warben für die Einbeziehung aller Beteiligten. „Teilhabe können Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam mit den Betroffenen organisieren und realisieren. Mit der Einbindung der Menschen mit Behinderung als Botschafter für die Bewusstseinsbildung, als Experten in eigener Sache, wird dieser Prozess gelingen“, so Bentele.
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung wies darauf hin, dass Deutschland in Anbetracht der UN-Behindertenrechtskonvention noch „erheblichen Nachholbedarf“ in Sachen Teilhabe habe. „Wir müssen Menschen mit Behinderung in der Mitte unserer Gesellschaft verankern“, forderte Bentele und maß dabei dem geplanten Bundesteilhabegesetz eine entscheidende Bedeutung zu: „Ziel muss es sein, von der Fürsorge hin zu einem selbstbestimmten Leben zu kommen.“ Sowohl eine deutlich personenzentriertere Fallbearbeitung als auch das Recht auf unabhängige und ganzheitliche Beratung und deutlich verbesserte und strukturiertere Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsträger gehörten daher zu den zu regelnden Neuerungen. Von einer Neugestaltung des SGB IX erhofft sich die Behindertenbeauftragte eine „klarere und verbindlichere Regelung der Zuständigkeiten. Auch das bedeutet mehr Sicherheit und Selbständigkeit für alle Beteiligten“, so Bentele.
Gesetzentwurf bis Jahresende
Gabriele Lösekrug-Möller, MdB, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Vorbereitung des Bundesteilhabegesetzes befasst, berichtete von dem umfassenden Prozess, der unter bewusst großer und institutionalisierter Beteiligung der Behindertenvertreter angestoßen worden sei, und zeigte sich zuversichtlich, dass Ende 2015 ein erster Gesetzentwurf vorliegen werde. „Nichts über uns ohne uns“, laute die Überschrift des gesamten Reformprozesses, betonte Lösekrug-Möller. Obwohl es auch Ziel des Gesetzes sei, „die Ausgabedynamik in der Eingliederungshilfe wirksam zu bremsen“, stünde die Verbesserung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von mehr Teilhabe und Selbstbestimmung im Vordergrund. „Behinderung darf keine Armutsfalle sein“, unterstrich die Staatssekretärin. Leistungen müssten zudem in Zukunft zügiger erbracht werden, die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern sei zu optimieren, Reibungsverluste gehörten verringert. Desweiteren brauche das System eine Wirkungs- und Qualitätskontrolle.
Pflegebedarf steigt
„Kommunale Handlungsspielräume“ thematisierte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und legte den Fokus gleich zu Beginn auf die Auswirkungen des demografischen Wandels, die mit zunehmender Dringlichkeit politische Konsequenzen einforderten. „Bis zum Jahr 2050 werden an die 4,5 Millionen Menschen pflegebedürftig sein, die weiter in ihrem vertrauten Umfeld bleiben möchten. Für diesen Personenkreis müssen andere Lebensmodelle gefunden werden. Da ist es mit der Absenkung von Bürgersteigen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit nicht mehr getan: Das Tabuthema Behinderung muss in unserer leistungs-und freizeitorientierten Gesellschaft offen angesprochen werden“, sagte Landsberg. Wie es derzeit Schritt für Schritt gelinge, Deutschland in ein kinderfreundliches Land zu verwandeln, müsse auch der Umbau in Sachen Behindertenfreundlichkeit in Angriff genommen werden: „Denn behindert werden kann jeder von uns, jeden Tag“, sagte Landsberg. Deshalb sei es mehr und mehr angebracht, bei Gesetzen und Bauvorhaben Handicapverträglichkeitsprüfungen einzuplanen. „Es wird Sie überraschen, dass vom Vertreter der Kommunen zu hören, aber ich bin überzeugt, dass man nicht nur über Kosten reden sollte, sondern auch über Chancen, weil die Zahl der Menschen mit Behinderung stetig zunimmt.“Angesichts der Tatsache, dass dieses Thema mit einer „erheblichen Erwartungshaltung“ an die Kommunen verknüpft sei, müsse bei der Leistungsgewährung im Bereich der Behindertenpolitik ein Umdenkungsprozess einsetzen: „Die Bundesregierung kann nicht wie Frau Holle Geld und Paragraphen regnen lassen, deshalb müssen wir uns dafür entscheiden, die am stärksten Bedürftigen auch stärker zu unterstützen. Wir müssen uns auf den Weg vom Vaterstaat zum Bürgerstaat bringen, in dem Eigenvorsorge dazugehört. Und weil das Lebensrisikio Behinderung jeden trifft, könnte die Absicherung dagegen vielleicht Bestandteil der Pflegeversicherung werden“, so Landsberg.
Technik gegen Personalmangel?
Im Anschluss referierte Anja Möwisch, Fachanwältin für soziale Einrichtungen, zum Thema „Neue Beratungsansätze: Optimierung des Wunsch- und Wahlrechts auch mit Hilfe technischer Assistenzsysteme?“ Sie stellte fest, dass die Verwendung solcher Systeme aufgrund knapper personeller Ressourcen zu einer Verbesserung der Betreuung führen würde, ohne diese teurer zu machen. Technische Assistenzsysteme seien bereits auf dem Markt und als Features zu implementieren, die von Behinderten je nach individuellem Bedarf genutzt werden können ähnlich einem Smartphone, das ein Programm von Funktionen habe, die jeder nutzen könne, aber nicht nutzen muss, aber dennoch den gleichen Preis bezahle.
Was dabei dringend geklärt werden müsse, sei der Abrechnungs- und Finanzierungsbedarf und die Anerkennung von Leistungen, die über technische Assistenzsysteme erbracht worden seien. Es gehe beispielsweise nicht an, dass ein Pflegemitarbeiter zur ambulanten Pflege bei einem Patienten klingele und zehn Minuten warte, diese Zeit nicht verrechnen könne, weil er „nichts“ gemacht habe. Ein System, hier etwa eine Türkamera, das seine Bemühungen registriere, müsse anerkannt werden. Zurzeit fehlten Transparenz und klare (Abrechnungs-)Strukturen. 37 Prozent der Arbeitszeit der Pflegekräfte werde von Dokumentationspflichten ausgefüllt. Es wäre sinnvoller, wenn Assistenzsysteme einen Großteil davon übernehmen würden, zum Beispiel könnten sie erfassen, wann und wie lange eine Pflegekraft im Raum war.
Möwisch stellte klar, dass Menschen nicht durch Technik ersetzt werden sollen. Vielmehr sollten über Technik Leistungen abgerufen oder über ein Netzwerk nicht nur mit Angehörigen oder Freunden kommuniziert werden können, sondern auch mit Ärzten, Therapeuten und Apothekern. Ergänzt durch Hilfen im Haushalt oder Fahr- und Bringdienste würde nicht zuletzt auch die Zahl der stationär zu Pflegenden reduziert. Zudem würden Assistenzsysteme wesentlich besser als bisher sicherstellen, dass Senioren und Behinderte ihre Rechte und Ansprüche aufgrund des Zugangs zu Informations-, Hilfs- und Kontrollsystemen tatsächlich wahrnehmen und nutzen könnten. „Gesetze gibt es für die Behinderten genug“, so Möwisch, „sie müssen auf der Grundlage der UN-Behindertenkonvention so umgesetzt werden, dass eine Teilhabe am normalen Leben möglich ist.“ Dazu würde der verstärkte Einsatz und die Anerkennung von technischen Assistenzsystemen einen wesentlichen Beitrag leisten können.
Vermögensgrenzen prüfen
Eine Podiumsrunde mit Sozialpolitikern aus den Fraktionen des Deutschen Bundestags und dem stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach rundete den ersten Tag des dbb Behindertenforums ab. Unter der Moderation von Katja Weber (radioeins/rbb) diskutierten Uwe Schummer (CDU), Mechthild Rawert (SPD), Corinna Rüffer (Bündnis90/Die Grünen) und Katrin Werner (Die Linke) nicht nur die Notwendigkeit, ein modernes und vor allem wirksames Bundesteilhabegesetz auf den Weg zu bringen, sondern auch per Gesetz die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen zu verbessern, die für 1,1 Millionen Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt und für 300 000 in den Werkstätten zuständig seien. „Nichts darf über ihren Kopf hinweg entschieden werden“, stellte Schummer fest, der ein entsprechendes Gesetz ankündigte.
Das laut Koalitionsvereinbarung auf den Weg zu bringende Bundesteilhabegesetz soll, so Schummer, 2016 abgeschlossen sein. Zurzeit werden Schwerpunkte politisch geprüft und Finanzierungsmodelle berechnet. Dieser Ansatz sei nach Auffassung von Corinna Rüffer untergeordnet, denn es gelte die UN-Behindertenkonvention und nicht, was finanzierbar sei: „Behinderte haben ein Recht auf Betreuung unabhängig vom Einkommen. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen müssen fallen.“ Dass bei der Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes viele Abstriche geben werde, fürchtete auch Kathrin Werner, die zudem die aus ihrer Sicht sehr langsame Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht kritisierte. Mechthild Rawert trat Befürchtungen entgegen, die ursprünglich mit dem Gesetzesvorhaben verknüpfte finanzielle Entlastung der Kommunen um rund fünf Milliarden Euro werde erheblich geringer ausfallen: „Das Geld ist da. Entkoppelt vom Prozess der Gesetzgebung stehen jetzt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, später 3,5 Milliarden. Und es wird auch danach weitere finanzielle Hilfen für die Kommunen geben.“ Ohne diese Unterstützung sei es den Kommunen nicht möglich, ihre vorrangigen Aufgaben bei der Eingliederung behinderter Menschen angemessen zu erfüllen, betonte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. „Gebt den Kommunen entsprechende Spielräume, die mit der Teilhabe befassten Mitarbeiter vorzubereiten und weiter zu qualifizieren. Auch Ausbildungsinhalte müssen angepasst werden.“
Beteiligung verbessern
Den zweiten Tag des dbb Behindertenforums eröffnete Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht in München mit einem Vortrag zum Thema „Behindertenpolitik in der Kommune – aktuelle Rechtsprechung“. Infolge der Diskussion des Vortags über eine Aufwertung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen stellte er einen Exkurs zu diesem Thema an den Beginn seiner Ausführungen. Anhand verschiedener Urteile legte er dar, dass die Nichtbeteiligung der Vertrauensleute der Schwerbehinderten weit verbreitet sei. Sie müssen lediglich bei Entscheidungen beteiligt werden, nicht aber bei Verträgen, zum Beispiel bei Änderungskündigungen, oder bei einer Vereinbarung zur Altersteilzeit. Dies müsse präziser gefasst und ausgeweitet werden: „Die Beteiligung muss alles umfassen, was Schwerbehinderte betrifft“, forderte Rittweger.
Im Anschluss daran zeigte Rittweger auf, dass in der Rechtsprechung zum Thema Behindertenpolitik in der Kommune sehr uneinheitlich verfahren werde. Dies liege unter anderem daran, dass unbestimmte Rechtsbegriffe vorgegeben seien (etwa Hilfestellung, notwendige Leistung, Erforderlichkeit oder Angemessenheit), die von den Sozialgerichten konkretisiert werden müssten. Laut Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention vom 14. April 2015 gebe es in Deutschland noch Defizite bei der Umsetzung der Teilhabe, doch der Begriff werde nicht zuletzt von den Sozialgerichten langsam mit Leben erfüllt. Ob dafür stets der Klageweg beschritten werde müsse, bleibe dem Betroffenen überlassen. Weil das Leben als Schwerbehinderter „ein einziges Improvisieren“ sei, müsse jedermann genau abwägen, was er finanziell, nervlich und von der Dauer durchstehen könne. Rittweger empfahl, Termine früher anzusetzen, die Verfahrensdauer zu kürzen und Urteile schon in der ersten Instanz zu fällen, die Bestand hätten.
Menschengerechte Städte
Axel Fiedler, Senioren-und Behindertenbeauftragter der rund 30 000 Einwohner Stadt Wetter im Ruhrgebiet dokumentierte in seinem Vortrag „Inklusion im wohnortnahen Umfeld“, dass eine erfolgreiche Umsetzung der UN-Behindertenrichtlinie im kommunalen Umfeld sehr wohl gelingen kann, wenn alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen. Detailliert schilderte Fiedler die Entstehung des Aktionsplanes „Menschengerechte Stadt Wetter/Ruhr“, der auf der Grundlage des im August 2005 in die Satzung der Stadt aufgenommenen Passus zur „die Wahrung der Belange von Behinderten“ entwickelt wurde. Nach akribischen Evaluierungen-und Planungen erfolgte im November 2011 ein Ratsbeschluss, in dessen Folge zahlreiche Fach-und Arbeitsgruppen unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität binnen eines Jahres mit der Planung konkreter Maßnahmen begannen. Die Koordination oblag einer Lenkungsgruppe, in der die Spitzen der Kommunalen Verwaltung bis hin zum Bürgermeister engagiert mitwirkten. Die Umsetzung des Aktionsplans begann im April 2013 und brachte Wetter so viele positive Veränderungen, dass die Stadt zwei Jahre später über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus als Vorbild gilt, was eine Kommune tun kann, um ihren betagten und behinderten Bürgerinnen und Bürgern Teilhabe zu ermöglichen – vom barrierefreien Bürgerbus über einen Lifter ins Schwimmbadbecken bis hin zu den Nahrverkehrsinformationen in Blindenschrift. Und da sich die Schöpfer des Aktionsplans nicht mit dem Erreichten zufrieden geben, setzen die Fachforen ihre Arbeit fort: „Unser Aktionsplan wird ständig weiter entwickelt“, erläuterte Axel Fiedler. „Inzwischen ist der Umdenkungsprozess sogar soweit fortgeschritten, dass ohne die Mitwirkung des Behinderten-und Seniorenbeirats in Wetter nichts mehr geht.“
Selbstbestimmt Leben
Zum Abschluss des Forums fand eine weitere Podiumsdiskussion statt. Unter der erneuten Moderation von Katja Weber diskutierten die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann, Rechtsanwältin Anja Möwisch, Claudia Peltzer, Mitarbeiterin des Jugend- und Sozialamtes Geilenkirchen, Heinz Pütz, Vorsitzender der AG Behindertenpolitik des dbb, und der stellvertretende Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Klaus-Dieter Schulze das Thema „Alter und Behinderung/Pflegebedürftigkeit im Alter“. Das Fazit: Alten und behinderten Menschen müsse so lange wie möglich die Selbstbestimmtheit erhalten bleiben. Dazu sei mehr qualifiziertes Personal in den Kommunen notwendig, um die notwendigen Hilfestellungen zu leisten. Der zunehmende Rückgriff auf Ehrenamtler sei dafür der falsche Weg. Außerdem müssten alternative Wohnformen besser und unkomplizierter unterstützt werden.
Claudia Peltzer regte an, gezielte Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, die Kommunalmitarbeitern die Probleme bewusst mache. Diese Ansicht vertraten auch Kirsten Lühmann und Anja Möwisch, die die Kommunen als wichtige Ansprechpartner für die Betroffenen werteten. Es verbiete sich zudem, verstärkt auf Ehrenamtliche Helfer zu setzen, sie könnten Hilfs- oder Botendienste leisten, aber keine qualifizierten Beratungsaufgaben übernehmen. Erneut plädierte Möwisch für die stärkere Nutzung technischer Assistenzsysteme, um Pflegepersonal sowie Senioren oder Behinderte zu entlasten. Ein Vorschlag, der allgemeine Zustimmung fand. „Wer die Technik nutzt, hat die Möglichkeit, länger selbstbestimmt zu leben“, sagte Kirsten Lühmann. Die Politik müsse dafür sorgen, dass dafür ein funktionierendes Netz „auch auf dem platten Land“ zur Verfügung stehe. Und Klaus Dieter Schulze ergänzte: „Hierfür müssen alle gesellschaftlichen Kräfte sensibilisiert werden, auch ehrenamtliche Hilfe ist notwendig.“
„Bauen“, so Schulze weiter, „ist für mich der Hauptpunkt, der in der Diskussion über den Umgang mit Senioren und Behinderten betrachtet werden sollte, weil die Menschen in ihren Wohnungen und Häusern bleiben wollen.“ Um ihnen dabei zu helfen, sollten Architekten im Studium lernen, sich auf diese veränderten Bedürfnisse einzustellen. „Denn alles, was später im Sinn der Barrierefreitheit baulich nachgerüstet werden muss, bleibt Flickwerk“, ergänzte Schulze. Schulze plädierte zudem, die Teilhabe behinderter und betagter Menschen durch den Aufbau von Netzwerken zu sichern. Eine Förderung ehrenamtlichen Engagements im Bereich der Behindertenarbeit empfahl auch Heinz Pütz: „Mit Ehrenamtlichen lassen sich Ressourcen auffangen, die hauptamtliche Helfer nicht haben“, sagte Pütz. Er schloss aber auch den verstärkten Einsatz technischer Assistenzsysteme zur besseren Bewältigung von Alltagsbedürfnissen nicht aus: „Die Bereitschaft in der Bevölkerung, sich mit modernen technischen Mitteln zu beschäftigen, wächst generell, da bilden die Menschen mit Behinderungen keine Ausnahme. Hinzu kommt, dass die Geräte immer leichter zu bedienen sind.“ Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer in der Frage, dass Behindertenbeauftragte und Seniorenbeauftragte in den Kommunen eng zusammenarbeiten müssten und es zahlreiche Schnittstellen gebe, doch eine Zusammenfassung beider Funktionen in einem Amt wurde abgelehnt.
Schlusswort
Hans Pütz beendete die Tagung mit dem Hinweis, dass Behindertenpolitik alle angehe und betreffe, denn viele Maßnahmen kämen der gesamten Gesellschaft zugute. Auch die dringende Notwendigkeit, die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretungen deutlich zu verbessern, sei immer wieder in den Vorträgen und Diskussionen deutlich geworden: „Der dbb werde dies als Auftrag auffassen und sich in das Gesetzgebungsverfahren, das Uwe Schummer angekündigt hat, einbringen.“
Mitschrift der Veranstaltung am 28.04.2015
Mitschrift der Veranstaltung am 29.04.2015