Wahlprüfsteine 2021

Die dbb bundesseniorenvertretung hat einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet, um die Wahlprogramme der großen demokratischen Parteien auf ihre seniorenpolitischen Inhalte hin abzuklopfen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen lesen Sie hier in gekürzter Fassung. Eine Langfassung mit allen Fragen und Antworten können Sie im PDF-Format herunterladen.

Wahlprüfsteine der dbb senioren

Alterssicherung: Wie stehen Sie zum gegliederten Alterssicherungssystem in Deutschland?


  • Die soziale und finanzielle Sicherheit im Alter ist ein hohes Gut. Wir setzen uns deshalb für eine verlässliche und angemessene Sicherung im Alter ein. Die Altersvorsorge soll dabei ideologiefrei und langfristig tragfähig konzipiert sein.

    Eine zukunftsfeste Alterssicherung steht für uns auf drei Säulen: Der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und privaten Vorsorge. Wir engagieren uns für ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert, Leistungen sowie Lasten fair verteilt und im Alter ein Leben in Würde gewährleistet. Die gesetzliche Rente soll auch in Zukunft eine stabile und verlässliche Grundlage der Altersversorgung sein.

    Es ist wichtig, dass auch die kleinsten Renten einen Zuverdienst haben können. Aus diesem Grund sprechen wir uns für die Einführung von Freibeträgen auf betriebliche und private Vorsorge, bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus. Angesichts der Komplexität des Alterssicherungssystems in Deutschland ist es unerlässlich, mittels der Einrichtung einer Informationsplattform, die alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge einfach und übersichtlich zusammenfasst, über die Möglichkeiten der Altersvorsorge zu informieren.


  • Der Begriff „Gliederung“ ist hier nicht hinreichend scharf definiert. Die vier Säulen: GRV, bAB, private geförderte Altersvorsorge und private Altersvorsorge einerseits, das beamtenrechtliche Versorgungssystem und die Altersversorgungssysteme im öffentlichen Dienst andererseits und drittens die berufsständische Versorgung als die auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhende Altersversorgung für kammerfähige freie Berufe, erfordern eine differenzierte Betrachtung. [...]

    Solange die Systeme funktionieren, werden die jeweiligen Privilegien vehement verteidigt, geraten sie unter Druck, wird nach der Gemeinschaft, dem Staat gerufen. Die historisch zu rechtfertigende Begründung des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses, zwischen Beamtinnen und Beamten und ihren Dienstherrn, wird in der Bevölkerung zunehmend (oft zu Unrecht negativ) kritisch hinterfragt. Diese Kritik bezieht sich sowohl auf das System der Beamtenversorgung als auch auf die Höhe der Pensionen – im Durchschnitt. Wobei ich bemerken möchte, dass der Durchschnitt der größte Lügner im Land ist, denn er verschweigt die Armut und versteckt den Reichtum.

    Auch wenn der DBB als Lobbyverband dies anders sehen muss, wäre eine Erwerbstätigenversicherung für die Zukunft eine deutliche Vereinfachung und Stabilisierung des Alterssicherungssystems in Deutschland – ohne natürlich bestehende Rechtsansprüche zu berühren… und das nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen, sondern aus Gründen der Zuverlässigkeit und Gerechtigkeit. Dies sehen viele Beamtinnen und Beamte, denen Verwaltungsvereinfachung und Gerechtigkeit am Herzen liegen, ebenso.


  • Wir wollen eine sichere Altersvorsorge für heute, für morgen und für kommende Generationen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des Wandels am Arbeitsmarkt ist es zwingend nötig, das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken. Gleichzeitig wollen wir den Menschen mehr Selbstbestimmung über ihren Ruhestand ermöglichen.

    Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge daher nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können. Darüber hinaus wollen wir ein Altersvorsorge-Depot einführen. Ohne obligatorischen Versicherungsmantel vereinen wir so das Beste aus Riester-Rente (Zulagen-Förderung), Rürup-Rente (steuerliche Förderung) und dem amerikanischen Modell „401K“ (Flexibilität und Rendite-Chancen). Ansprüche aus der Altersversorgung müssen übertragbar (Portabilität) und ein Anbieterwechsel möglich sein. Dies stärkt den Wettbewerb und macht private Altersvorsorge für alle attraktiver.


  • DIE LINKE setzt sich für die Einführung einer Solidarischen Erwerbstätigenversicherung ein, die alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht. Das schließt Abgeordnete, Manager, Selbstständige und Beamte ein. Bestehende Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken, Beamtenpensionen et cetera bleiben in vollem Umfang bestehen und für die Einführung gelten lange Übergangsfristen. Die gesetzliche Rente soll wieder alleine ausreichen, um den Lebensstandard im Alter sichern. Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Wenn Menschen 40 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, sollen sie bereits ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Unser Nachbarland Österreich zeigt: Ein gesetzliches Rentensystem kann vor Armut schützen, den Lebensstandard sichern und zugleich finanzierbar sein. Statt einen Teil der Alterssicherung vom Kapitalmarkt abhängig zu machen, wurde in Österreich das gesetzliche Rentensystem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut. Das wollen wir auch in Deutschland erreichen.


  • Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise und langfristig zu einer Bürger:innenversicherung weiterentwickeln, in die perspektivisch alle einbezogen werden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist dies ein langfristiger Weg, weil zum Beispiel Beamtenansprüche unter dem Eigentumsschutz stehen. Daher kann die Umstellung des Systems nur für Anwärter:innen der Beamtenversorgung erfolgen. Beamtinnen und Beamte sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler wollen wir perspektivisch in die Bürgerversicherung integrieren.

Gesundheit und Pflege: Wie wollen Sie die Personalsituation und die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern? Wie wollen Sie die Arbeit in der Pflege entbürokratisieren und damit den Kernbereich der Pflege wieder in Zentrum der Pflegearbeit rücken?


  • Ein besserer Personalschlüssel und eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte sind unabdingbar für eine Verbesserung der Personalsituation und für verbesserte Arbeitsbedingungen in der Pflege.

    Die häusliche Versorgung, Pflege- und Altenheime sowie ambulante Pflegedienste sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Pflegeversorgung in Deutschland. Pflegende Angehörige und Pflegekräfte leisten tagtäglich einen wertvollen und aufopfernden Beitrag. Das Engagement und der persönliche Einsatz der Angehörigen sind zu unterstützen. Die Qualität in der Pflege muss überall gleich gut sein und durch verbindliche Standards sichergestellt werden.

    Die Pflege steht im Kern der Pflegearbeit. Insofern ist es wichtig, das Pflegepersonal so weit von bürokratischen Verpflichtungen zu entlasten, dass mehr Zeit für die direkte Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen bleibt. Dabei muss aber der Grundsatz gewahrt bleiben, dass die Pflege fachlichen und notwendigen dokumentarischen Anforderungen genügt.


  • Faire Löhne erlauben faire und auskömmliche Abgaben in die noch zu schaffende Pflege-voll-versicherung. Und faire Löhne in der Pflege motivieren, sich für diesen Beruf – eine Berufung – zu entscheiden. Ach dem Weg in die Privatisierung, in die ertragsorientierte Pflege, müssen wir umkehren.

    Neben den schon oft diskutierten Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sehen wir im Ausbau des AAL (Ambient Assisted Living) einen wichtigen Faktor die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden und die Lebenssituation der Gepflegten zu verbessern. Dabei sollen Technik und Datenverarbeitung schwere und stereotype Arbeiten übernehmen und Raum und Zeit schaffen für Gespräche und Zärtlichkeit.

    Das gebotene Maß an Dokumentation und Dokumentationspflichten schützt Pflegerinnen und Pfleger vor ungerechtfertigten Vorwürfen – im Zweifelsfall auch vor Gericht. Ein Übermaß an Dokumentation und Dokumentationspflichten belastet und behindert gute Pflege. Häufige Ursachen für übermäßige (oft stupide) Dokumentation sind mehrfache Datenerfassung und Erfassung von Daten, die anderweitig bekannt sind. Hier bieten Digitalisierung beziehungsweise IT-Gestützte Verfahren hohes EntlastungsPotenzial zu vergleichsweise niedrigen Kosten. [Verweis auf das SPD-Zukunftsprogramm].


  • Wir Freie Demokraten fordern bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Darum wollen wir von der Bildung über eine bedarfsgerechte Personalbemessung bis hin zu mehr Karrierechancen dafür sorgen, dass der Beruf wieder attraktiver wird. Nur so können wir den Personalmangel an seinem Ursprung angreifen und mehr Personal in die Versorgung bringen. So geben wir den Pflegenden wieder Zeit und Raum für ihre Arbeit. Zudem wollen wir die Arbeit in der Pflege durch digitale Anwendungen, Automatisierung sowie Robotik unterstützen und Pflegende dadurch entlasten. Von der elektronischen Patientenkurve über die automatisierte Medikamentenausgabe bis hin zu robotischen Lagerungshilfen ist vieles möglich. Digitale Anwendungen können maßgeblich zur Erleichterung des Arbeitsalltags pflegender Personen beitragen. Sie helfen gleichzeitig, Risiken für Pflegebedürftige, beispielsweise bei Medikationsänderungen, zu vermeiden.


  • Wir brauchen eine gesetzliche Personalbemessung für alle Berufe im Krankenhaus und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Wir benötigen 100 000 Pflegekräfte mehr in den Krankenhäusern und 100 000 Pflegekräfte mehr in den Pflegeheimen. Viele der ausgebildeten Pflegekräfte, die den Beruf verlassen haben, können wir mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen zurückgewinnen. DIE LINKE fordert deshalb 500 Euro mehr Grundgehalt für alle Pflegekräfte. In der Altenpflege setzen wir uns für einen allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag mindestens auf dem Niveau der Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes für alle Beschäftigten ein, auch bei privaten und kirchlichen Trägern.

    Die momentane Finanzierung der Krankenhäuser über sogenannte Fallpauschalen muss abgeschafft werden, denn sie schafft falsche Anreize: Krankenhäuser werden unter Wettbewerbsdruck gesetzt und sparen am Pflegepersonal; Diagnosen, die sich lohnen, werden öfter gestellt; die Ausrichtung der Krankenhäuser am finanziellen Ertrag orientiert. Der individuelle gesundheitliche Bedarf steht nicht mehr im Mittelpunkt. Stattdessen müssen die Betriebskosten von den Krankenkassen vollständig refinanziert werden. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen wieder gemeinnützig arbeiten und dürfen keine Gewinne an Aktionäre ausschütten.


  • In der Pflege setzen wir uns ein für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal, eine angemessene tarifliche Entlohnung und familienfreundlichere Arbeitszeiten ein. Die pflegerische Fachkompetenz soll stärker eingebunden werden – bspw. als sogenannte Community Health Nurses oder in der Schulgesundheitspflege. Pflegeberufe sollen für mehr Tätigkeiten sowie die Verordnung von Hilfsmitteln und pflegenahen Produkten eigenverantwortlich handeln können. Damit wird der Beruf attraktiver und vielseitiger. Zur Entbürokratisierung und körperlichen Entlastung sollen auch die Chancen der Digitalisierung genutzt und schnell vorangebracht werden.

Digitalisierung: Was planen Sie, um die ausweislich des 8. Altersberichts zu befürchtende Entwicklung, dass es zu einer fortschreitenden digitalen Spaltung unserer Gesellschaft kommt, zu stoppen, von der insbesondere die ältere Generation und hier ganz besonders die im ländlichen Raum wohnende betroffen wäre?


  • Die Digitalisierung ist ein wichtiger Antrieb für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Sie muss den Menschen in Deutschland unabhängig von Alter und Wohnort in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

    Die Digitalisierung fördert und beschleunigt den Austausch von Ideen und Informationen, Gütern und Dienstleistungen weltweit. Die sich mit neuen Technologien ergebenden Chancen und Potenziale sind zu nutzen und zielgerichtet zu fördern. Der Anteil der älteren Generation, der sich im digitalen Alltag behaupten kann, wächst stetig, doch ein tiefgreifender technischer Wandel kann Menschen verunsichern. Neue Technologien müssen erfahrbar gemacht werden und wohnortunabhängig zur Verfügung stehen, um die Digitalisierung als Instrument der individuellen Freiheit und des freien Wettbewerbs wahrzunehmen. Die Digitalisierung erleichtert den Zugang zu Bildung und die Möglichkeiten sich individuell weiterzubilden, sind zahlreicher denn je. Der Zugang zu digitaler Bildung muss altersunabhängig sein, denn lebenslanges Lernen kommt allen Generationen zugute und fördert ein langes, selbstbestimmtes Leben.


  • In dem Zukunftsprogramm der SPD benennen wir vier Zukunftsmissionen, die eine zentrale Bedeutung haben: „Das gilt für den Kampf gegen den Klimawandel, für die Zukunft der Mobilität, für die Digitalisierung und für das Gesundheitssystem. Wir werden diese vier Zukunftsmissionen anpacken, um die Wirtschaft zu modernisieren, High-Tech in den Schlüsselbranchen zu fördern, unsere Lebensgrundlagen zu erhalten und die Arbeitsplätze der Zukunft zu schaffen“

    Ohne einen vom Wohnort unabhängigen angemessenen Zugang zum Internet, lassen sich digitale Barrieren zwischen gesellschaftlichen Gruppen nicht überwinden. Jeglicher Unterschied, jegliche Ungerechtigkeit wird verstärkt: Stadt-Land, reich-arm, gesund-krank ... und natürlich speziell im Kontext der Digitalisierung auch jung-alt.[Weiterer Verweis auf das SPD-Zukunftsprogramm]


  • Wir Freie Demokraten wollen ein zweites Bildungssystem schaffen, mit dem sich Menschen auch im Ruhestand unbürokratisch weiterbilden können. Ältere Menschen sollen auch in Alten- oder Seniorenwohnheimen Zugang zum schnellen Internet haben. Um digitale Teilhabe für alle Altersgruppen und eine intuitive Bedienbarkeit für alle Internetnutzenden gleichermaßen zu ermöglichen, wollen wir öffentliche Stellen verpflichten, ihre digitalen Angebote standardmäßig barrierearm und idealerweise barrierefrei anzubieten. Menschen ohne digitale Kommunikationsmittel dürfen selbstverständlich nicht von gesellschaftlicher Teilhabe und elementaren Dienstleistungen oder Informationen ausgeschlossen werden. Wir sehen hier besonders dann politischen Handlungsbedarf, wenn staatliche Leistungen betroffen sind. Hier gilt grundsätzlich, dass öffentliche Leistungen und die Frage, wer anspruchsberechtigt ist, sich immer am Menschen orientieren muss und nicht daran, über welche technische Ausstattung jemand verfügt.

    Darüber hinaus fordern wir einen zügigen flächendeckenden Gigabit-Netzausbau als Grundvoraussetzung für digitale Teilhabe. Dabei wollen wir mit Gigabit-Gutscheinen einen Teil der Kosten erstatten, die bei der Umstellung auf Gigabit entstehen.


  • Der Netzausbau muss am Ziel zuverlässiger Versorgung und am Gemeinwohl orientiert erfolgen. Dazu müssen die Breitband- und Mobilfunknetze in öffentliche Hand, denn die profitorientierten Mobilfunkbetreiber haben kein Interesse an einem flächendeckenden Netzausbau. Wir wollen den Glasfaserausbau mit Investitionen von 10 Milliarden Euro jährlich in ganz Deutschland fördern. Die Kommunen sollen die Netze dauerhaft in öffentlicher Hand betreiben können. Alle Wohnungen sollen Glasfaseranschluss erhalten. Wir wollen wohnortnahe soziale Zentren in den Dörfern schaffen, die als Orte der Begegnung dienen und grundlegende Dienstleistungen wie Post, Bank und öffentlichen Internetzugang anbieten. Gleichzeitig muss es immer auch nicht-digitale Arten geben, eine Karte fürs Schwimmbad und einen Termin beim Amt u.ä. zu bekommen, um sicherzustellen, dass niemand ausgeschlossen wird. Digitale Angebote dürfen nicht zum Personalabbau im öffentlichen Dienst genutzt werden.


  • Wir sehen die zunehmende Digitalisierung zugleich als Chancen, aber auch als Risiken der Gesellschaft. Um die Teilhabe von älteren Menschen auch in der digitalen Welt zu verbessern, wollen wir Initiativen praktischer Bildung und Anwendung im Lebensumfeld und in den Treffpunkten älterer Menschen wie Nachbarschaftszentren und Bibliotheken fördern. Dazu müssen in der Lernphase wohnortnahe Leihgeräte wie Tablets oder Smartphones zur Verfügung gestellt werden und an diesen Treffpunkten und in Pflegeheimen ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt werden. Im ländlichen Raum sehen wir bspw. die Anwendung von Telemedizin auch als Chance, eine Behandlung durch Fachspezialist:innen auch dann noch durchführen zu können, wenn chronisch kranke Menschen nicht mehr mobil genug sind, um lange Strecken bis zum nächsten Facharzt/-Ärztin bewältigen zu können.

Wohnen, Mobilität, Teilhabe: Was planen Sie, um die Zahl altersgerechter und bezahlbarer Wohnungen, sei es im sozialen, sei es im Mietwohnungsbau, sei es im Wohneigentum zu erhöhen?


  • Altersgerechter und bezahlbarer Wohnraum kommt der Gesamtgesellschaft zugute, denn ein auf die Bedürfnisse und Anforderungen älterer Menschen angepasstes Wohnen und Wohnumfeld ist immer auch ein Mehr an generationenübergreifender Lebensqualität.Die Fördermöglichkeiten zur Schaffung von geeignetem Wohnraum für Seniorinnen und Senioren sollen deshalb vielfältig ausgestaltet werden. Ältere Menschen sollen dabei unterstützt werden, selbstständig und solange sie möchten in ihrem eigenen und somit vertrauten Zuhause leben zu können. Wir setzen uns für die Förderung von modernem Wohnraum für Ältere und Familien durch beispielsweise Sonderabschreibungsmöglichkeiten für die Modernisierung beziehungsweise altersgerechte Ausstattung von Wohnungen in besonders von Abwanderung betroffenen Kreisen und Gemeinden ein.


  • [Verweis auf das SPD-Zukunftsprogramm, wo es unter anderem heißt:] ”Wir werden bezahlbaren Wohnraum erhalten und neuen schaffen. Dazu werden wir alle Beteiligten an einen Tisch bringen. Kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, aber auch private Wohnungsunternehmen und Vermieter*innen, die sich einer sozialverträglichen Vermietung verpflichtet fühlen, sollten dabei sein wie auch die Bauwirtschaft und die Gewerkschaften.”[...]

    Auch mit Blick auf den Wohnungsbau muss den Kommunen dabei auch durch einen von Olaf Scholz vorgeschlagenen „Altschuldenfonds“ unter Bundesbeteiligung des Bundes geholfen werden. Bisher haben die Länder diesen Vorschlag nicht unterstützt. Überzeugungsarbeit bleibt auch hier eine Zukunftsaufgabe.


  • Wir Freie Demokraten fordern mehr barrierefreien oder -armen Wohnraum in Bestand und Neubau. So wollen wir Menschen ermöglichen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld leben zu können. Ein breites Bündnis von Bund, Ländern, Kommunen, aus Wissenschaft und Praxis, Politik und Gesellschaft soll das Thema „Wohnen im Alter“ mehr in das Bewusstsein aller Akteure rücken und Lösungen erarbeiten. Bestehende Förderungen sollen zusammengeführt werden. Anreizmodelle sollen den Lock-In-Effekt verhindern, damit sowohl ältere Menschen als auch junge Familien passenden Wohnraum finden.

    Darüber hinaus wollen wir günstigeres und schnelleres Bauen ermöglichen. Dazu fordern wir unter anderem einen Baukosten-TÜV, der alle neuen Gesetze, Vorschriften und Normen auf ihre Auswirkungen bezüglich der Wohnkosten prüft.


  • Mit einem öffentlichen Wohnungsbauprogramm im Umfang von 15 Milliarden jährlich wollen wir 250.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr bauen und dabei bedarfsgerecht seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen schaffen. Diese Wohnungen sollen dauerhaft sozial gebunden sein. Wir wollen die Herstellung von Barrierefreiheit als Gemeinwohlziel und als Teil einer angemessenen Wohnraumversorgung gesetzlich festschreiben. Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ sollte ausgebaut und auf einem höheren Niveau verstetigt werden. Die Zuschussförderung ist besonders für ältere Eigenheimbesitzer*innen wichtig, die wenig Aussicht haben, einen Kredit zu bekommen. Damit Menschen im Alter in ihrer Wohnung bleiben können, wollen wir Eigenbedarfskündigungen gegenüber Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf sowie für Menschen ab 70 Jahren gesetzlich ausschließen.


  • Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit und zugleich ein Grundrecht. Wir wollen den Abbau von Barrieren in Wohnungen und im Wohnumfeld stärker finanziell fördern und somit älteren Menschen ermöglichen, länger als bisher in ihrer vertrauten Umgebung selbstbestimmt wohnen zu bleiben. Wir wollen neuen Wohnraum schaffen – und zwar vor allem familiengerecht und öffentlich, sozialraum- und gemeinwohlorientiert. Wir wollen Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum über die Länder und Kommunen fördern, auch den Kauf und die Modernisierung leerstehender Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum unterstützen wir.

Beteiligung und Rechte älterer Menschen: Wie stehen Sie zur Aufnahme des Merkmals „Lebensalter“ in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG?


  • Es wird allerhöchste Zeit, die seit langem bestehende Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes durch die Ergänzung des Wortes „Lebensalter“ in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG endlich in die Tat umzusetzen.

    Die Senioren-Union der CDU sieht in der aktiven Teilnahme der Älteren am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben wichtige Voraussetzungen, für alle Generationen gleichwertige Lebensbedingungen zu erreichen und Ungleichheiten zu beseitigen. Ein realitätsnahes und positives Bild des Alters und Alterns zu vermitteln und dies kontinuierlich weiterzuentwickeln, steht im Mittelpunkt unserer Arbeit und ist uns ein besonderes Anliegen. Dabei bildet der ständige Einsatz zur Verhinderung der Diskriminierung älterer Menschen einen Schwerpunkt unserer politischen Zielsetzung.

    Die Senioren-Union fordert deshalb seit Jahren, den Artikel 3 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, um das Verbot der Altersdiskriminierung zu ergänzen. Wie Religion, Geschlecht und Herkunft des Menschen darf auch dessen Lebensalter kein Grund für Benachteiligung sein.


  • Eigentlich hätte Satz 1 genügt: „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Leider zeigt die Geschichte, dass solche einfachen klaren Sätze in der Lebenswirklichkeit keinen vollständigen Widerhall finden oder dem Aktivitätsnachweis verschiedener Interessengruppen und Lobbyverbände zum Opfer fallen. So führte die Frauendiskriminierung zu Satz 2, andere Benachteiligungen zu Satz 3. Auch hier würde der Satz genügen „Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden“. Da aber viele Beispiele genannt werden, sollte auch die Altersdiskriminierung explizit ausgeschlossen werden.


  • Wir Freie Demokraten bekennen uns ausdrücklich zum Schutz vor Altersdiskriminierung, wie er bereits durch europäisches und auch nationales Recht gewährleistet ist. Insbesondere der Schutz älterer Menschen ist ein Thema, dem wir uns verstärkt angenommen haben. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat zum Beispiel den Antrag „Maßnahmenpaket gegen die finanzielle Ausbeutung älterer Menschen“ (BT-Drs. 19/15254) eingebracht.

    Wir fordern zudem die Abschaffung diskriminierender Altersgrenzen. Gesetze und Satzungen mit beschränkenden Altersgrenzen sollen auf ihren möglichen diskriminierenden Charakter hin überprüft und eine Aufhebung oder Anpassung soll nach sach- und leistungsgerechten Kriterien vorgenommen werden.

    Wir sehen es als unsere Aufgabe an, permanent zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen noch ausreichend sind, um ältere Menschen vor Diskriminierung zu schützen, oder ob diese angepasst werden müssen.


  • Die Aufnahme des Merkmals „Lebensalter“ ins Grundgesetz begrüßen wir. Das scheint uns eine sinnvolle Ergänzung, da sowohl junge wie ältere Menschen oft Diskriminierungen aufgrund ihres Alters erleben.


  • Wir GRÜNE ALTE haben uns bereits mit den unterschiedlichen Formen der Diskriminierung von älteren Menschen auseinandergesetzt. gruenealte.de/emsfp, Leider haben wir bisher daraus nicht die Schlussfolgerung gezogen, die Einfügung des Lebensalter als Merkmal in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes zu fordern. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - AGG, darf niemand aufgrund seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. www.gesetze-im-internet.de/agg

Aktiv im Ruhestand

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