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Altersdiskriminierende Besoldung: Musterkläger erhalten Entschädigung

Weil die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz zwischen Ende 2011 und Mitte 2013 altersdiskriminierend war, erhalten drei vom dbb rheinland-pfalz unterstützte Musterkläger jeweils 1.900 Euro pauschale Entschädigung. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

„Wir freuen uns, dass die Musterverfahren nun entlang der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts positiv ausgegangen sind“, sagte die Vorsitzende des dbb rheinland-pfalz, Lilli Lenz. „Land und Kommunen müssen jetzt auch die zahlreichen ruhenden Fälle durch Entschädigungszahlung zum Abschluss bringen.“

Die Koblenzer Richter folgen mit ihrem Spruch dem Bundesverwaltungsgericht, das in vergleichbaren Fällen anderer Bundesländer abhängig vom Antragsdatum für jeden Monat bis zur landesrechtlichen Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen in der Beamtenbesoldung 100 Euro Pauschalentschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zugesprochen hatte. In den entschiedenen Musterfällen dauerte es 19 Monate bis zur Einführung besoldungsrechtlicher Erfahrungsstufen im Besoldungstabellenaufbau für Rheinland-Pfalz, daher die landesspezifische Entschädigungssumme für die Musterkläger.

In Erwartung dieser OVG-Entscheidung ruhen beim Land knapp 12.000 Vorverfahren von Beamten, die einen Antrag auf diskriminierungsfreie Besoldung gestellt hatten, weil diese allein von ihrem Lebensalter abhängig war. Auch bei den Kommunen liegen ruhende Fälle, in denen Antragsteller nun von einer Entschädigung ausgehen können.

 

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