Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung ab 2021

Bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 30. September 2020 lobte der DSTG-Bundesvorsitzende und dbb vize, Thomas Eigenthaler, die geplante Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung sowie des Pflege-Pauschbetrags. Allerdings sei die Anhebung, so Eigenthaler, auch seit vielen Jahren überfällig. Der Gewerkschaftsvorsitzende dazu wörtlich: „Die Anhebung ist ein Akt steuerlicher Gerechtigkeit, aber auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung.“

Hintergrund der Anhörung war Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen, der drei wesentliche Inhalte umfasst: die Verdopplung der Pauschbeträge für behinderte Menschen, die Anhebung des Pflegepauschbetrags sowie die gesetzliche Fixierung einer Fahrtkostenpauschale für behinderte Menschen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen ab dem Jahr 2021.

Eigenthaler bewertete bei der Anhörung den Entwurf – im Schulterschluss mit anderen Sachverständigen – als sehr positiv, bewertete die geplanten Änderungen aber auch als überfällig. Schließlich sei seit 1975 beziehungsweise seit 1990 in Sachen Anpassung nichts passiert. Der seitherige Verweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung tatsächlicher Kosten habe abschreckend gewirkt. Zudem sei die Prüfung tatsächlicher Kosten kompliziert, zeitaufwendig und vor allem streitanfällig, so Eigenthaler in seinen Ausführungen. Die Anhebung der Pauschbeträge sei daher auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung.

 

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