Die dbb bundesseniorenvertretung appelliert nochmals an die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Berlin, dem Härtefallfonds in der Ost-West-Rentenüberleitung bis März beizutreten.
Entsprechend dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 ist ein Härtefallfonds für bestimmte Berufs- und Personengruppen geschaffen worden, die durch die Ost-West-Rentenüberleitung besonders belastet wurden. Die Betroffenen können eine pauschale Einmalleistung in Höhe von 2500 Euro beantragen, die vom jeweiligen Bundesland noch einmal um dieselbe Summe aufgestockt werden kann. Bislang hat jedoch lediglich Mecklenburg-Vorpommern seine Bereitschaft hierzu erklärt.
Aus dem öffentlichen Dienst oder privatisierten Dienstleistungssektor kommen die antragsberechtigten Rentenempfänger, die vor dem 2. Januar 1952 geboren sind und mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet haben, für eine Zahlung in Betracht. Allerdings muss die bezogene Rente nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung weniger als 830 Euro betragen.
Nach Meinung der dbb bundesseniorenvertretung sind sowohl der Kreis der von der Leistung erfassten Personengruppen als auch die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen zu eng gefasst. Darüber hinaus bleiben die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Berlin aufgefordert, für die dort betroffenen Menschen zumindest von der Möglichkeit der Aufstockung der Einmalzahlung Gebrauch zu machen. Die Länder können dem Härtefallfonds spätestens bis zum 31. März 2023 beitreten.
Leistungsberechtigte müssen bis zum 30. September 2023 einen Antrag bei der Geschäftsstelle des Härtefallfonds stellen. Die entsprechenden Formulare können dort angefordert werden (Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum; E-Mail). Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 steht der Härtefallfonds von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr auch telefonisch für Fragen zur Verfügung. Nähere Informationen für Betroffene sowie die Antragsformulare können auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgerufen werden.