Appell der dbb jugend zum 8. Diversity Tag

#FlaggefürVielfalt!

Die dbb jugend (Bund) setzt sich für eine vielfältige Welt und die Stärkung des Diversity-Bewusstseins in der Gesellschaft ein. Sie wendet sich gegen Diskriminierungen aller Art und fordert einen umfangreichen Schutzbereich der Vielfalt.

Zum 8. Deutschen Diversity-Tag am 26. Mai 2020, ruft die dbb jugend (Bund) dazu auf, sich aktiv für Vielfalt in Organisationen und Gesellschaft einzusetzen und das Bewusstsein für Vielfalt zu schärfen. Als Teil eines gewerkschaftlichen Dachverbands ist die Jugendorganisation ganzjährig mit sehr konkreten Fragen zum Thema Diversity -leider auch oft mit negativen Beispielen - befasst. Es ist wichtig klarzustellen, dass Diversity nicht einfach eine Theorie von Geisteswissenschaftlern ist: Soziale Vielfalt gibt es in jedem zwischenmenschlichen Kontext. In einer erstrebenswerten Gesellschaft sollte niemand zur falschen Anpassung genötigt sein. Das Leitbild ist also ein sozialer Pluralismus, der seine eigene Vielfältigkeit schützt und feiert. „Zeigt heute selber #FlaggefürVielfalt! und beteiligt Euch mit an den Online-Aktionen der Charta der Vielfalt (www.charta-der-vielfalt.de). Erbringt selber Eure Beträge oder verbreitet Beiträge die euch gefallen. Unterschätzt nie den Wert Eurer Stimme für eine gute Sache!“, so der Appell von Alexander Spitzner (DSTG), Mitglied der AG „Diversity“ der dbb jugend .

Was er mit Begriffen wie Vielfalt und Diskriminierung verbindet, will Spitzner mit einem Analogie aus der Lyrik verdeutlichen: „Und er kommt zu dem Ergebnis: Nur ein Traum war das Erlebnis. Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.“ In dieser Pointe aus dem Gedicht „Die unmögliche Tatsache“ von Christian Morgenstern wird eine besondere Irritation herausgestellt: Obwohl ein Zustand gar nicht erlaubt und zulässig ist, sieht die Realität oft ganz anders aus. Übertragen auf das Thema Diskriminierung: Trotz rechtlicher Normierungen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und verbreiteten Grundsätzen der praktischen Ethik wie zum Beispiel der goldenen Regel, nehmen wir im Alltag immer wieder merkliche Diskriminierungen war. Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist, soweit die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, „eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt.“ Die Benachteiligung kann ausgedrückt sein zum Beispiel durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme.

 

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