Arbeitsschutzstandards in der Coronavirus-Krise

Konkretisierung der Eckpunkte für bundesweiter Regelungen

Mit der neuen SARS-VoV-2 Arbeitsschutzregel will das Bundesarbeitsministerium die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen. Der dbb begrüßt die vorgenommenen Konkretisierungen.

Im April 2020 hatte Bundesarbeitsminister Heil anlässlich der Covid 19-Problematik branchenübergreifende bundeseinheitliche Eckpunkte zum Arbeitsschutz vorgestellt. Mit der am 11. August 2020 veröffentlichten neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sollen diese Eckpunkte konkretisiert werden. Die Veröffentlichung enthält notwendige Konkretisierungen in Einklang mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Ziel dieser Regel soll es sein, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen in den Betrieben, Einrichtungen und Verwaltungen soll durch die Unterbrechung von Infektionsketten zugleich ein Beitrag zum Bevölkerungsschutz geleistet werden.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende Volker Geyer begrüßte die vorgenommenen Konkretisierungen am 12. August 2020, da diese sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine konkrete, verlässliche Anleitung bieten, wie mit den speziellen Anforderungen in Pandemie-Zeiten umzugehen ist. „Es kommt nun weiterhin darauf an, dass sich alle an die getroffenen Maßnahmen halten um das Risiko der Ansteckung möglichst gering zu halten. Nur wenn wir alle an einem Strang ziehen, bekommen wir die Pandemie in den Griff“, so Volker Geyer.

Wichtige Grundlagen sind zum Beispiel die Rangfolge von Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz. Diese ergeben sich aus den Grundsätzen des § 4 ArbSchG. So haben technische Maßnahmen Vorrang vor Organisatorischen und diese wiederum Vorrang vor Personenbezogenen. Welche dieser Maßnahmen in der konkreten betrieblichen Situation sinnvoll und angezeigt sind, ist abhängig von der Beurteilung der vor Ort bestehenden Gefährdungen.

 

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