Verordnung zum Homeoffice

Arbeitsschutz: Zu wenig Personal für Kontrollen

Seit dem 27. Januar 2021 gilt die Verordnung zum Homeoffice: Arbeitgeber müssen während der Pandemie das Arbeiten von zuhause ermöglichen, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegenstehen. dbb Chef Ulrich Silberbach beklagt, dass zu wenig Personal für die Kontrollen zur Verfügung steht.

„Die Kolleginnen und Kollegen in den Behörden für Arbeitsschutz waren schon vor der Pandemie überlastet. Die Coronakrise wirkt auch hier wie ein Brennglas. Es fehlen an allen Ecken und Enden Menschen, die einen Blick in die Betriebe werfen können, ob die Verordnung auch eingehalten wird“, sagte Silberbach am 5. Februar 2021.

Laut einer Umfrage des Tagesspiegels sind in allen 16 Bundesländern Kontrollen nur stichprobenartig möglich. In Nordrhein-Westfalen überprüfen rund 200 Beamtinnen und Beamte die Betriebe auf die Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen. In Bayern sind 168 Mitarbeitende für Kontrollen im Einsatz, in Sachsen-Anhalt sind es nur 117 Beschäftigte. „Wenn für ein Bundesland wie Berlin mit knapp vier Millionen Menschen etwa 65 Mitarbeitende für Kontrollen zur Verfügung stehen, kann man sich die Kontrolldichte lebhaft vorstellen. Zumal diese Kontrollen nicht die einzigen Aufgaben sind, die es zu bewältigen gilt“, so der dbb Chef.

Bei Verstößen gegen die Verordnung zum Homeoffice drohen Bußgelder bis zu 30 000 Euro. „Natürlich gibt es viele Arbeitgeber, die anständig handeln. Aber schwarze Schafe sind immer dabei und diese müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Es geht darum, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen. Dafür muss genügend Personal vorhanden sein – auch nach der Pandemie“, so Silberbach.

 

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