Ein aktuelles Gutachten bestätigt die Einschätzungen des dbb sh, des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages und weiterer Experten.
Der unmittelbar bevorstehende Landesgewerkschaftstag des dbb schleswig-holstein ist ein guter Anlass, um auf den Umgang des Landes Schleswig-Holstein mit seinen Beamtinnen und Beamten hinzuweisen: Sie werden einer verfassungswidrigen Besoldung ausgesetzt. Dies sind die wichtigsten Punkte des Gutachtens:
Es war also richtig, dass der dbb sh eine Verfassungsbeschwerde initiiert hat mit dem Ziel, die Regelungen zu korrigieren. Der Besoldungsgesetzgeber hat jetzt vier Baustellen vor sich: erstens die für dieses Jahr angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Weihnachtsgeldstreichung in 2007, was erhebliche Nachzahlungen mit sich bringen könnte. Zweitens die Korrektur der Besoldungsgesetzgebung 2022, wenn deren Verfassungswidrigkeit festgestellt wird. Drittens die Reaktion auf die Einführung des Bürgergeldes ab 2023, die eine Neuberechnung des Mindestabstandes zur sozialen Grundsicherung erfordert. Und viertens die Besoldungsanpassung infolge der noch in diesem Jahr stattfindenden Tarifrunde der Länder. Es gibt also einiges zu tun - der dbb sh wird dafür eintreten, dass bestmögliche Ergebnisse für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen erreicht werden.