Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung im Fokus

Aufstieg im öffentlichen Dienst: Frauen nicht ausbremsen!

Auch im öffentlichen Dienst werden Frauen seltener befördert als Männer. „Wir müssen endlich die letzten verbleibenden Steine aus dem Weg räumen, die Frauenkarrieren im öffentlichen Dienst und in den öffentlichen Unternehmen ausbremsen. Die Ursachen für verschleppte Beförderungen müssen klar identifiziert werden und zwar für beamtete Beschäftigte ebenso wie für Angestellte,“ betonte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung im Gespräch mit Professor Dr. Eva Kocher, Vorsitzende der Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung am 4. März 2016 in Königswinter.

Dringenden Handlungsbedarf stellte Helene Wildfeuer bei den Beförderungen im Beamtenbereich fest. „Beamtinnen werden nicht nur seltener sondern auch viel langsamer befördert als ihre männlichen Kollegen. Entscheidend sind hier die dienstlichen Beurteilungen. Frauen schneiden dabei in der Regel schlechter ab“, betonte die Vorsitzende. Negativ wirkten sich vor allem Eltern- und Pflegezeiten, Teilzeittätigkeit und Telearbeit auf die Leistungsbewertung aus. „Von der Bundesregierung werden diese Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie stark beworben und von Müttern dankbar angenommen. Dass ihnen daraus ein Nachteil fürs berufliche Fortkommen entsteht, kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein“, stellte Helene Wildfeuer heraus.

Vor allem in veralteten Beurteilungskriterien und in der Voreingenommenheit der Beurteilenden sieht Helene Wildfeuer das Problem begründet. „Dienstliche Beurteilungen folgen häufig noch immer dem Leitsatz: Wer viel Zeit am Arbeitsplatz verbringt, leistet viel. Wer nicht am Arbeitsplatz präsent ist, weil er oder sie in Teilzeit arbeitet oder zwei von fünf Tagen von zu Hause aus tätig ist, hat dann das Nachsehen. In dieser Sache erwarten wir einen dezidierten Hinweis im Gutachten zum Zweiten Bundesgleichstellungsbericht der Bundesregierung und entsprechende Handlungsempfehlungen“, so die Vorsitzende.

Scharf kritisierte Helene Wildfeuer zudem die noch immer bestehende Ungleichbehandlung von beamteten Müttern bei der sogenannten „Mütterrente“. „Beamtinnen, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, sind noch immer nicht mit angestellten Müttern gleichgestellt. Hier misst der Gesetzgeber mit zweierlei Maß und schafft institutionalisierte Ungleichbehandlung. Von der Bundesregierung fordern wir hier eine schnelle Korrektur“, erklärte die Vorsitzende.

Das Gutachten der Sachverständigenkommission bildet die Grundlage für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Neben der wissenschaftlichen Analyse der Gleichstellung von Frauen und Männer sollen darin auch Handlungsempfehlungen für neue Impulse in der Gleichstellungspolitik formuliert werden. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, „eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen für die Geschlechter zu ermöglichen, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind.“ Der endgültige Bericht, der auch die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten sowie der Bilanz der Bundesregierung zur Umsetzung von Empfehlungen aus dem Ersten Gleichstellungsbericht umfasst, soll 2017 veröffentlicht werden.

 

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