Baden-Württemberg: Gestaffelte Verschiebung der Besoldungsanpassung gekippt

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die sozial gestaffelte Verschiebung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung in 2017 und 2018 gekippt. Anlass dafür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine gestaffelte Besoldungsanpassung in Sachsen aus dem Jahr 2008 als grundgesetzwidrig eingestuft hat.

Die bisherige Vereinbarung zwischen dbb, Richterbund und Landesregierung sah unter anderem eine Übertragung des Tarifergebnisses mit 1,8 Prozent in 2017 und 2,675 Prozent in 2018 vor, jeweils gestaffelt nach Besoldungsgruppen um zwei, vier beziehungsweise fünf Monate verschoben. Nun sollen die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger aller Besoldungsgruppen rückwirkend zum 1. März 2017 sowie zum 1. Juli 2018 einheitlich angehoben werden. Dem Land entstehen dadurch Mehrkosten von 40 Millionen Euro. Der Vorsitzende des BBW - Beamtenbund Tarifunion und Stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, Volker Stich, erklärte, seine Organisation stand und stehe zum Gesamtpaket der Besoldungsrunde 2017/18. Mit der jetzt im Gesetzesverfahren modifizierten, verfassungsfesten Lösung habe niemand weniger, aber alle am Ende von 2018 etwas mehr. Dennoch plädiere der BBW immer noch für ein Vorziehen des einheitlichen Termins für die Erhöhung im Jahr 2018.

 

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