BBVAnpG 2010/2011: Abschlagszahlungen ab August - Innenausschuss will öffentliche Anhörung

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages will am 27. September 2010 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf eines BBVAnpG 2010/2011 durchführen. Die Bundesregierung hatte bereits am 3. Mai 2010 zugestimmt und die Übernahme des Tarifergebnisses für die Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger des Bundes mit linearen Anhebungen zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent, zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent und zum 1. August 2011 um weitere 0,3 Prozent beschlossen. Außerdem sollen Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen zum 1. Januar 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro sowie Anwärter in Höhe von 150 Euro erhalten.

Dass der Gesetzentwurf den Innenausschuss nicht passiert hat, liegt in Kontroversen zwischen den Parteien begründet. Ein SPD-Antrag zielt darauf ab, das BBVAnpG 2010/2011 im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung am 6. und 7. Juni 2010 beschlossenen Paket zur Haushaltskonsolidierung zu behandeln, dass u.a. den vom dbb scharf kritisierten Verzicht auf die geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Beamte vorsieht.

Dagegen gibt es keine Überlegungen, dass BBVAnpG 2010/2011 vom Tarifergebnis zu entkoppeln oder in den zentralen Elementen (Zeitpunkt/Höhe der linearen Anpassung und Einmalzahlung) zu verändern. Deshalb werden aufgrund Abschlagsauszahlungsverfügung des Bundeskabinetts vom 3. Mai 2010 spätestens mit den August-Bezügen die Nachzahlungen der Erhöhungen um 1,2 Prozent ab 1. Januar 2010 erfolgen.

Es ist davon auszugehen, dass das BBVAnpG 2010/2011 das parlamentarische Verfahren nach der sog. parlamentarischen Sommerpause und der Anhörung zügig durchlaufen wird. Ob und in welcher Hinsicht die Frage der „Sonderzahlung gelöst werden kann“ ist offen.

 

zurück