Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

BDZ fordert Vollausstattung mit mobiler Hardware

Die Homeoffice-Pflicht ist nun auch im Infektionsschutzgesetz verankert. Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes forderte am 27. April 2021, die technischen Voraussetzungen auch im Hinblick auf die Zeit nach der Pandemie zu verbessern.

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht vorläufig bis Ende Juni vor, dass Arbeitnehmende eine Verpflichtung zum Homeoffice haben, wenn betriebliche Gründe nicht dagegensprechen. Beschäftigte können das Angebot ablehnen, wenn zum Beispiel eine technische Ausstattung fehlt. Mit der verstärkten Homeoffice-Pflicht sollen angesichts der täglich steigenden Infektionszahlen und Inzidenzen die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit weiter reduziert werden.

In der Zollverwaltung wurde aufgrund der Corona-Pandemie das mobile Arbeiten seit Ende März 2020 bereits massiv forciert. Die Verfügungslage der GZD ist nicht zu beanstanden und regelt, dass so viele Beschäftigte wie möglich, mobil von zuhause aus arbeiten sollen. Tätigkeiten, die nicht mobilisierbar sind, wie Kontrollen, finden in Präsenz statt. Auch in der Warenabfertigung wird ein Teil der Arbeit von zuhause aus erledigt.

Ein vollumfängliches Angebot mobilen Arbeitens scheitert derzeit jedoch noch an den fehlenden technischen Voraussetzungen. Der BDZ erwartet, dass alle in der Zollverwaltung genutzten PCs und Notebooks zeitnah durch SINA-Workstations ersetzt werden. Damit würde die Möglichkeit IT-seitig geschaffen, dass künftig grundsätzlich alle Beschäftigten das mobile Arbeiten nutzen können, soweit die Aufgaben dies zulassen. „Durch einen Ausbau der Technik wird nicht nur ein Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet, sondern es werden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das mobile Arbeiten nach der Pandemie stark genutzt werden kann und neben der Telearbeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird“, so der BDZ Bundesvorsitzende.

 

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