Beamte bei Post-Nachfolgeunternehmen:

Benra: Postpersonalrechtsnovelle ermöglicht beliebige Verwendung

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra kritisiert, dass rund 100 000 aktive, ehemalige Postbeamte im Zuge der Weiterentwicklung des Postpersonalrechts in die Verantwortung beliebiger Privatunternehmen gestellt werden könnten.

Der Bund trägt für die bei den Postnachfolgeunternehmen (PNU) Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamtinnen und Beamten die Verantwortung als Dienstherr. Die eigentliche Weiterbeschäftigungs- und Kostentragungspflicht obliegt dagegen den PNU, die im Wege der Beleihung ermächtigt sind, die Rechte und Pflichten des Dienstherrn Bund gegenüber den bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten wahrzunehmen. Um das zu gewährleisten, hatte der Gesetzgeber beim Übergang der Bundespost in privatwirtschaftliche Unternehmen eigens die Verfassung geändert, weil er ein einfaches Gesetz nicht für hinreichend hielt. „Jetzt soll das wieder aufgeweicht und zugelassen werden, dass künftig nicht mehr die drei ursprünglichen Postnachfolgeunternehmen, sondern mehr oder weniger beliebige Privatunternehmen, die mit den drei Gründungsaktiengesellschaften nur noch am Rande verbunden sind, in die Verantwortung für Beamte gestellt werden“, sagte Benra dem „Behörden Spiegel“ (Ausgabe vom 12. März 2015.) Das sei mit der Verfassung nicht vereinbar.

Die entsprechende Vorschrift sei 1994 im Zuge der Postreform II in das Grundgesetz aufgenommen worden. „Unstrittig gemeint waren damals die drei Gründungsgesellschaften“, so der Dienstrechtsexperte. Aber auch losgelöst von den Verfassungsvorbehalten bedeute der Gesetzentwurf einen „Dammbruch“ hinsichtlich der dienstrechtlichen Zuordnung der Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen: „Hierdurch wird der Weg für weitere Ausgliederungen geebnet.“ Die Neuregelung sei ein offenes Tor: „Außer dem abstrakten Ziel, die Rechtsstellung der Beamten und eine standesgemäße Beschäftigung zu sichern, der Voraussetzung eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachfolgeverhältnisses und eines inländischen Unternehmens gibt es keine Bedingungen. Das grenzt an Beliebigkeit.“

Sollte das Gesetz dennoch in der vorliegenden Form verabschiedet werden fordern der dbb und die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) in den Gesetzestext aufzunehmen, dass im Hinblick auf beamtenrechtliche Fragestellungen mindestens fachkompetente Organisationsstrukturen in den beliehenen Unternehmen sichergestellt werden. Die Unternehmen müssten ihren Sitz im Inland haben in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachfolgeverhältnis zum ehemaligen Sondervermögen Deutsche Bundespost stehen. Darüber hinaus sollen bestehende Beurlaubungen Vertrauensschutz genießen und die vertretungsberechtigten Organe der betroffenen Unternehmen vor dem Erlass der Rechtsverordnung angehört werden. Jährlich müsse in Erörterungsgesprächen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Gewerkschaften geprüft werden, ob die beamtenrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen erfüllt werden.

 

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