Bundesrat beschließt Modernisierung

Berufsbildungsgesetz: Gute Ansätze, aber auch Fragezeichen

Gute Ansätze, aber auch Fragezeichen sieht dbb Vize Jürgen Böhm bei der nach Beratung des Bundesrats nunmehr beschlossenen Novelle des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung.

„Wir unterstützen grundsätzlich alle Bemühungen, die darauf abzielen, die berufliche Bildung zu stärken. Wir stehen auch für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“, betonte Böhm, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb, nach dem Beschluss des Bundesrats zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) am 29. November 2019 in Berlin. „Ob aber die neuen Abschlussbezeichnungen, insbesondere „Bachelor Professional“ und „Master Professional“, der richtige Weg sind, versehen wir mit einem Fragezeichen“, fügte er kritisch an. Denn zum einen werde die starke Anlehnung an die Abschlussbezeichnungen der akademischen Bildung für Verwirrung sorgen und zum anderen sei damit keine größere Durchlässigkeit zwischen beiden Systemen verbunden – obwohl es erklärtes Ziel der Reform ist, die Attraktivität der dualen Ausbildung insgesamt zu stärken, sie zum Studium wettbewerbsfähiger zu machen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Künftig heißen die beruflichen Fortbildungsstufen "Geprüfte Berufsspezialistin" bzw. "geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meisterinnen und Meister dürfen sich zusätzlich „Bachelor Professional“ nennen. Durch die englischen Bezeichnungen soll die internationale Anschlussfähigkeit gesichert werden. Weitere Bausteine des Gesetzespakets sind die Mindestvergütung für Auszubildende von zunächst 515 Euro im ersten Lehrjahr. Zudem wird es leichter, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.

 

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