Nordrhein-Westfalen

Besoldung: Länder-Tarifergebnis wird übertragen

Der DBB NRW hat im Gespräch mit Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Lutz Lienenkämper am 5. Januar 2022 die schnelle 1:1-Übertragung des Länder-Tarifergebnisses auf die Landesbeamtinnen und -beamten begrüßt, bemängelt aber weiterhin die Nichtberücksichtigung der Pensionärinnen und Pensionäre.

Der DBB Landesvorsitzende Roland Staude lobte den konstruktiven Charakter der Gespräche sowie den Entschluss der Landesregierung, die Ergebnisse des Tarifabschlusses vom 29. November 2021 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in NRW zu übertragen. Dies beinhaltet unter anderem eine spätestens bis zum 31. März 2022 auszuzahlende „Corona-Sonderzahlung“ als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro sowie eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent am 1. Dezember 2022. „Dies ist allerdings kein Anlass, die Sektkorken knallen zu lassen. Denn wir mussten leider auch eine Kröte schlucken“, erklärte Staude. Denn die „Corona-Sonderzahlung“ werde nur an aktive Beamtinnen und Beamte ausgezahlt. Pensionärinnen und Pensionäre gingen leer aus. Der DBB forderte daher nachdrücklich eine Kompensation, die allerdings von der Landesregierung abgelehnt wurde.

Doch der DBB Landesbund arbeitet weiter an Lösungsansätzen für die Pensionärinnen und Pensionäre – und zwar im Rahmen der anstehenden Gespräche zum Attraktivitätsgesetz. Bereits am 10. Februar soll eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags stattfinden. Finanzminister Lienenkämper hatte bereits angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu einer amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden soll. Der DBB NRW wird in diesen Gesprächen seine Forderungen zur Steigerung der Attraktivität und zur verfassungsgemäßen Grundbesoldung einbringen, unter besonderer Berücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

 

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