Thüringen

Besoldung: Landesregierung bringt Corona-Sonderzahlung auf den Weg

Die Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag haben einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten vereinbarte Corona-Sonderzahlung auf die Besoldung übertragen werden soll.

Der Entwurf sieht eine einmalige Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes sowie für die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Landkreise und der anderen Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Höhe von 1.300 Euro vor. Die Auszahlung erfolgt für Empfänger von Dienstbezügen, ausgenommen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen beträgt die Sonderzahlung 650 Euro.

Der tbb hatte direkt nach Abschluss der Verhandlungen am 29. November 2021 die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich gefordert. Die Landesregierung reagiert mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ungewöhnlich schnell auf diese Forderung, hieß es beim tbb. Die Auszahlung – so sieht es der Entwurf bislang vor – soll bereits mit dem April-Gehalt (Auszahlung Ende März 2022) und damit noch steuerfrei erfolgen.

 

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