Saarland

Besoldung: Spitzengespräch mit der Landesregierung

Die Landesregierung hat im Spitzengespräch mit dem dbb saar ihren Gesetzentwurf für eine ver-fassungskonforme Alimentation vorgelegt.

So sollen die Grundgehälter der untersten Besoldungsgruppen in der ersten und zweiten Erfahrungsstufe sowie die Familienzuschlagserhöhungsbeträge erhöht werden. Zudem soll der Familienzuschlag ab dem dritten Kind deutlich angehoben werden. Die Erhöhungsregelungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Konkret geht es um eine Erhöhung der Grundgehälter in den ersten beiden Erfahrungsstufen der Besoldungstabelle und zwar in der ersten Erfahrungsstufe um 2,5 Prozent (A4 – A7) und in der zweiten Erfahrungsstufe um 1,25 Prozent (A4 – A10). Ferner ist eine Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte und die weiteren Kinder ab dem 1. Januar 2022 auf jeweils 688 Euro vorgesehen sowie die Erhöhung der Familienzuschlagserhöhungsbeträge sowie Einbeziehung der Besoldungsgruppe A 6 in die Zuschlagsregelung: für das erste Kind (Stufe 2) in den Besoldungsgruppen A 4, A 5 und A 6: 15,33 Euro, für die weiteren Kinder (ab Stufe 3) in Besoldungsgruppe A 4 jeweils 61,35 Euro, in Besoldungsgruppe A 5 jeweils 40,90 Euro, in Besoldungsgruppe A 6 jeweils 20,45 Euro. Die Familienzuschlagserhöhungsbeträge sollen künftig an linearen Besoldungsanpassungen teilnehmen.

dbb Landeschef Ewald Linn sagte: „Die schnelle Umsetzung der beiden Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 zur Grundsicherung und amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern rückwirkend zum 1.1.2022 ist der richtige Weg und unterbindet weitere rechtliche Konflikte. Ob der von der Landesregierung gewählte Weg tatsächlich ausreichend ist, um den komplexen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen, ist zu prüfen. Auf den ersten Blick scheint jedoch fraglich, ob angesichts der doch sehr hohen Inflation und der explodierenden Heizkosten die Grundsicherung angehoben werden muss, und ob dann noch der von der Landesregierung berechnete Abstand zum Grundsicherungsniveau ausreichend ist beziehungsweise die angenommenen Zahlen zutreffen.“

Der dbb saar und seine Mitgliedsgewerkschaften werden sich am 11. Oktober 2022 in der Landeshauptvorstandssitzung mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen und dann eine abschließende Stellungnahme gegenüber der Landesregierung abgeben.

 

zurück