Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dem dbb den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent linear angehoben.
Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen) vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen. Zudem werden die Grundgehälter im einfachen und mittleren Dienst angehoben. Darüber hinaus wird der Familienzuschlag reformiert. Die entscheidende Neuerung betrifft die Einführung eines von den örtlichen Wohnkosten abhängigen, in der Höhe gestaffelten Regionalen Ergänzungszuschlags. Dieser Ergänzungszuschlag gleicht einem „Ortszuschlag“ für Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten und wird systematisch in Ergänzung zum Familienzuschlag gewährt.
„Die vorgesehene Anpassung der Besoldungsstruktur steht abermals unter Licht und Schatten. Der vom BDZ seit Jahren geforderte ‚Ortszuschlag‘ wird nunmehr in Teilen umgesetzt. Anstatt jedoch deutlich mehr Haushaltsmittel in die Hand zu nehmen, setzen die politischen Verantwortlichen stellenweise ihre Linie aufwandsneutraler Einsparungen auch bei dieser Besoldungsreform fort. Der BDZ wird sich trotz positiver Entwicklungen kritisch mit dem Gesetzesvorhaben auseinandersetzen. Wir fordern eine realitätsgerechte Anpassung der Besoldungsstruktur - dazu gehört insbesondere die Erhöhung des Eingangsamtes für den gehobenen Zolldienst nach Besoldungsgruppe A 10“, sagte BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.