Besoldungsanpassung 2012/2013 abschließend verabschiedet

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Beamten, Soldaten und Richter des Bundes in den Jahren 2012 und 2013 hat das parlamentarische Verfahren - Bundestag und Bundesrat - vollständig durchlaufen. Der dbb begrüßt, dass das Gesetzgebungsverfahren sehr zügig durchlaufen wurde, insbesondere dass der Bundesrat noch vor der sog. parlamentarischen Sommerpause zugestimmt hat.

Da die Bundesregierung bereits mit Kabinettsbeschluss Abschlagszahlungen ermöglicht hat, ist davon auszugehen, dass mit dem Monat August die erhöhten Bezüge (inkl. Nachzahlungen) zur Auszahlung kommen werden.

Mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 wird die Besoldung und die Versorgung der Beamten, Soldaten und Richter des Bundes entsprechend dem Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im Bund und in den Kommunen rückwirkend zum 1. März 2012 um 3,3 % sowie am 1. Januar 2013 um 1,2 % und zum 1. August 2013 linear um 1,2 % angehoben.

 

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