Bayern

Besoldungsanpassung auf dem Weg – Versorgungsberechtigte enttäuscht

Mit einem Beschluss des Kabinetts vom 17. Januar 2022 hat die bayerische Landesregierung die Besoldungsanpassung auf den Weg gebracht. Die Einmalzahlung, die in den Tarifverhandlungen mit den Ländern vereinbart wurde, soll es allerdings nicht für Versorgungsberechtigte geben.

„So sehr Besoldungsanpassungen zu begrüßen sind, so sehr ärgert uns der diesmalige Affront gegenüber den Beschäftigten, die jahrelang im Dienst des öffentlichen Dienstes gestanden haben, und nun von der Entwicklung der allgemeinen Einkommen abgekoppelt werden“, sagte der Chef des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Rainer Nachtigall. „Die unterschiedliche Behandlung von aktiven Beamtinnen und Beamten und Versorgungsberechtigten ist ein einmaliger Vorgang in Bayern und verträgt sich nur schwer mit dem betonten Bekenntnis zum Berufsbeamtentum und dem damit verbundenen Lebenseinkommen. Eine systemkonforme Übertragung des Tarifergebnisses ist das nicht!“

Insgesamt sei die aktuelle Einkommensrunde sehr enttäuschend verlaufen, so Nachtigall, man hätte sich für die Kolleginnen und Kollegen mehr erhofft. Trotz der Erholung bei den Steuereinnahmen bleibe der Tarifabschluss und damit die Übernahme auf die Besoldung hinter den anderen Abschlüssen, etwa im Bereich des Bundes und der Kommunen sowie im Land Hessen, deutlich zurück. Dies habe mit Anerkennung und Respekt nichts zu tun. „Wie man so einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst auch in Zukunft aufrechterhalten möchte, bleibt da ein Rätsel“, so der BBB Vorsitzende.

 

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