Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Bessere Facharzt-Versorgung entlastet Notfallambulanzen

Neue Regelungen, die Patienten den Zugang zu Haus- und Fachärzten erleichtern und damit die Beschäftigten in den Notfallambulanzen entlasten, gehören zu den Kernpunkten des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Diese werden vom dbb grundsätzlich begrüßt.

„Auch gesetzlich Versicherte können in Zukunft kurzfristig Arzttermine erhalten und ein deutlich ausgeweitetes Angebot offener Sprechstunden bei niedergelassenen Medizinern nutzen. Es wird somit nicht mehr nötig sein, wegen kleinerer Beschwerden gleich eine Notfallambulanz aufzusuchen“, sagte der stellvertretender dbb Bundesvorsitzender Maik Wagner am Rande der Anhörung zum TSVG-Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2019. Das von vielen Bagatellfällen überlastete Personal der Ambulanzen könne sich dann wieder auf die rasche Behandlung tatsächlicher Notfälle konzentrieren.

„Damit die Terminservicestellen, die unter der einheitlichen Rufnummer 116117 bundesweit erreichbar sind, ihren Job als erste Anlauf- und Vermittlungsstelle für Arztbesuche auch vernünftig machen können, müsse diese Institution allerdings noch bekannter werden“, so Wagner weiter. „Hier werden auch der dbb und seine Fachgewerkschaften verstärkt die Werbetrommel rühren: Vermutlich wissen auch viele unserer Mitglieder noch nicht, dass sie über diese Nummer sogar kurzfristig Termine beim Facharzt bekommen.“

Mit dem TSVG wird außerdem die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben. So soll die elektronische Patientenakte ab 2021 allen Patienten zur Verfügung stehen und mobilen Zugriff auf teils sehr sensible Patientendaten ermöglichen. Der dbb sehe diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen, so Wagner: „Einerseits kann das beispielsweise bei kurzfristigen Behandlungen durch neue Ärzte hilfreich sein. Andererseits muss aus unserer Sicht aber zwischen zusätzlichem Nutzen und den Risiken der zentralen Datenspeicherung genau abgewogen werden. Vor allem dürfen die Patienten hier nicht allein gelassen werden.“

 

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