Einkommensrunde 2014

Bund und Kommunen: Abstand zu den Ländern darf nicht zu groß werden

„In diesem Jahr haben wir eine reine Einkommensrunde und die Übernahme der Ausgebildeten mit dem Bund und den Kommunen zu verhandeln.“ Das sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt dem „Tagesspiegel“ (Ausgabe vom 20. Januar 2014) zur bevorstehenden Einkommensrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, für die am 11. Februar die gewerkschaftliche Forderung verkündet wird.

Dabei werde sicher berücksichtigt, „was wir im vergangenen Jahr für die Bundesländer verabredet haben“, so Dauderstädt. „Der Abstand zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll nicht zu groß werden, deshalb ist die Länderregelung eine wichtige Vorgabe.“

Dass die Mehrhheit der Bundesländer ihre Tarifabschlüsse nicht mehr vollständig auf die Beamten überträgt, wurde vom dbb Chef erneut kritisiert. „Die Föderalismusreform II hat diese Ausfransung des Dienstrechts ermöglicht. Mit verheerenden Folgen. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel verordnet einfach dem höheren Dient eine Nullrunde und Rheinland-Pfalz beschließt, über fünf Jahre den Beamten nur ein Prozent zu zahlen. Das ist furchtbar.“ Dauderstädt verwies im Zusammenhang mit NRW auf Klagen des dbb vor Verwaltungsgerichten. Die Entscheidung der rheinland-pfälzischen Landesregierung widerspreche dem Prinzip der Teilhabe: „Grob gesagt: Es ist eine Sauerei, die Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung abzukoppeln.“ Tarifabschlüsse, so Dauderstädt, „sollten, wie über viele Jahrzehnte üblich, auf die Beamten übertragen werden. Andernfalls müssen wir vor Gericht ziehen.“

Mit Blick auf die von der Bundesregierung angekündigte gesetzliche Regelung der Tarifeinheit bekräftigte der dbb Bundesvorsitzende: „Ich möchte keine Einschränkung der Koalitionsfreiheit“ und fügte hinzu: „Wenn sich Menschen zu einer Gewerkschaft zusammenschließen, dann darf man dieser nicht das Tarifgeschäft verbieten.“ Er werde versuchen, die Parlamentarier zu überzeugen, dass diese Pläne gefährlich seien, weil sie kleine Gewerkschaften in ihrer Existenz bedrohen. Eine Kooperationspflicht, die die Gewerkschaften zur Zusammenarbeit verpflichte, werde nicht funktionieren. Dauderstädt: „Was ich mir vorstellen kann, ist ein Kooperationsgebot für den Arbeitgeber: Den Vertrag, den er mit einer Gewerkschaft im Betrieb abschließt, muss er auch den anderen Gewerkschaften anbieten.“

 

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