Neuorganisation bis 2021

Bundesfernstraßenverwaltung

Die Verantwortung für die Bundesautobahnen wird bis zum Jahr 2021 auf den Bund konzentriert. Damit endet die bisherige Auftragsverwaltung durch die Länder, wie es die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bereits Ende 2016 festgelegt hat. Die Aufgabenübertragung führt zur Gründung einer bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen sowie zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamts.

Dem neuen Bundesamt werden dabei hoheitliche Aufgaben zugewiesen. Die Aufgaben der Infrastrukturgesellschaft werden hingegen hauptsächlich das Planen, Bauen, Erhalten und die Unterhaltung der Autobahnen sein. Deutschlandweit werden dazu bis zu zehn regionale Tochtergesellschaften eingerichtet, denen in aller Regel mehrere Standorte angehören werden. Damit bleiben ausgeprägte Organisationsstrukturen für die Autobahnen an ihren Standorten erhalten. Auch wurden einer Privatisierung von Autobahnen deutliche Schranken auferlegt. Zwar stehen die Bundesfernstraßen schon bislang im Eigentum des Bundes, jedoch ist die Verantwortung für Planung, Bau, Instandhaltung und nicht zuletzt die Finanzierung noch zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Aktuell hat der Bund überwiegend eine Finanzierungsfunktion und die Länder sind mit eigenen Behörden und eigenem Personal für Bau und Unterhaltung der Straßenwege zuständig.

Länderpersonal geht auf Bund über

Mit den einschlägigen Bundesgesetzen vom August 2017 steht bereits fest, dass ein Großteil der Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen der Länder und der Landesbetriebe auf die neu zu gründende Infrastrukturgesellschaft des Bundes übergehen wird. Von zentraler Bedeutung sind die Regelungen im Fernstraßen-Überleitungsgesetz zum Übergang des Personals von den Straßenbauverwaltungen der Länder auf den Bund. Der Gesetzgeber verpflichtet die Arbeitgeber, die Interessen der vom Personalübergang Betroffenen – Beamte, Arbeitnehmer, Auszubildende – hinsichtlich ihres Status, Arbeitsplatzes und Arbeitsorts durch möglichst umfassende Garantien zu wahren und den Übergang insgesamt sozialverträglich zu gestalten. Danach übernimmt der Bund alle vom Übergang betroffenen wechselbereiten Beschäftigten unter Wahrung ihrer individuellen Besitzstände. Außerdem sind Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten ausgeschlossen. Der Bund ist darüber hinaus verpflichtet, auch die nicht wechselbereiten Beschäftigten, die damit beim Land verbleiben könnten, im Rahmen der bestehenden dienst-, arbeits- und tarifrechtlichen Möglichkeiten weiterzubeschäftigen, beispielsweise im Rahmen von Personalgestellungen nach dem TV-L und TV-H. Dann wird zwar für den Bund gearbeitet, das Land bleibt aber der Arbeitgeber und der Ländertarif gilt fort.

Weitergehender tariflicher Schutz erforderlich

Im Überleitungsgesetz ist vorgesehen, dass dieser Übergang durch einen Tarifvertrag, den der dbb mit dem Bund zeitnah ausverhandeln will, mitgestaltet wird. Dies ist auch notwendig, um Nachteile durch den Tarifwechsel vom TV-L und TV-H in den TVöD Bund zu vermeiden und die konkreten Beschäftigungsbedingungen bei der Infrastrukturgesellschaft und ihren regionalen Tochtergesellschaften sowie im künftigen Bundesamt rechtswahrend zu vereinbaren.

Hiervon hängt insbesondere ab, ob die Beschäftigten Akzeptanz für den Transformationsprozess aufbringen werden. Weitere Fragen neben bestehenden Unterschieden im jeweiligen Mantel- und Eingruppierungsrecht, also zum Beispiel betreffend Entgeltgruppe und Entgelt, die regelmäßige Arbeitszeit und die Jahres-sonderzahlung, sind mitbestimmungsrechtlicher Art und reichen außerdem bis zu den aktuell gültigen Dienst- und Betriebsvereinbarungen auf der lokalen Ebene.

dbb tritt für mehrstufige Verhandlungen ein

Erst und soweit entsprechende Regelungen mit dem Bund tatsächlich vereinbart sind, können sich gegenüber den Ländern konkrete Gestaltungsmöglichkeiten zur weiteren Absicherung der Beschäftigten auch durch Tarifvertrag ergeben. Hierzu hat der dbb bereits im September 2017 und im Januar 2018 Gespräche mit dem Freistaat Bayern sowie im November 2017 und im Januar 2018 mit dem Land Hessen aufgenommen und seine Mitgliedsgewerkschaften einbezogen. Aktuell sind die Fachgewerkschaften VDStra., komba, BTB und DVG mit dem dbb im Austausch darüber, die zentralen Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen mit dem Bund zu erarbeiten.

Der Bund beabsichtigt, sein Konzept mit der Struktur und den Standorten bis zum Sommer 2018 zu erstellen. Die Frage nach dem Arbeitsort wird dann entscheidend sein für die Wechselbereitschaft der Beschäftigten. Daher bleibt es den späteren und nachgelagerten Verhandlungen mit den einzelnen Ländern vorbehalten, auch über Fragen von etwaigen Rückkehrrechten in den Landesdienst und zusätzliche Verfahren zur Arbeitsplatzsicherung weiterreichende Zusagen und Regelungen zu erzielen.

 

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