Bundeskabinett beschließt Frauenquote für Führungspositionen

Lange hat es gedauert, am 11. Dezember 2014 hat das Kabinett unter Bundekanzlerin Merkel endlich die Frauenquote zur Besetzung von Posten in Aufsichtsräten von DAX- Unternehmen und den Aufsichts- und Verwaltungsräten öffentlicher Unternehmen verabschiedet.

Monate stritten SPD und konservative Unions-Politiker um den Gesetzesentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft. Geplant war, den Entwurf bereits am 5. November 2014 im Kabinett auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Gesetzentwurf sieht ab 2016 Strafen vor, wenn große mitbestimmungspflichtige Aktienkonzerne bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat nicht mindestens einen Frauenanteil von 30 Prozent erreichen. Auch etwas kleinere Unternehmen und der öffentliche Dienst sollen den Frauenanteil in ihren Chefetagen erhöhen. Sie haben aber keine Sanktionen zu erwarten, wenn sie ihr Ziel nicht erreichen.

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, sagte am 11. Dezember in Berlin: „Es ist gut, dass sich nun das Bundeskabinett auf die Seite der Frauen gestellt hat. Seit Jahren fordern wir die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Wir haben das Führungspositionengesetz von Anfang an begleitet und werden jetzt nicht damit nachlassen, schließlich muss das Gesetz auch noch den Bundestag passieren.“ Helene Wildfeuer wies darauf hin, dass der Gesetzesentwurf aber nicht weitreichend genug sei: „Es fehlen Sanktionen, die greifen, wenn Unternehmen des Bundes oder der öffentliche Dienst die Quotenvorgaben verfehlen. Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass Soll-Vorschriften, die sanktionslos formuliert sind, kaum Wirkung entfalten, wenn es darum geht, mehr Frauen in die Vorstände und Führungsetagen zu bringen!“

 

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