Charité: Neue Entgelttabellen

Nach § 3 Abs. 3 und 7 Entgelttarifvertrag Charité (ETV-Charité) erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen bis einschließlich EG 9 (Kr 9d) seit dem 1. Dezember 2014 die vollen Entgelte der entsprechenden TVöD-VKA-Tabelle. Da diese zum 1. März 2015 um 2,4 Prozent angehoben werden, gelten diese Erhöhungen auch für die Entgelttabellen der Charité. Beschäftigte bis einschließlich EG 9 (Kr 9d) erhalten damit ab dem 1. März 2015 ebenfalls 2,4 Prozent mehr Entgelt.

Gemäß § 3 Abs. 4 ETV-Charité werden die Tabellenwerte bis einschließlich Entgeltgruppe 11 (bzw. Kr 11b) ab dem 1. Juli 2015 auf 100 % der Tabellenwerte der Entgelttabelle des TVöD-VKA angehoben. Damit ergibt sich für diese Beschäftigten ab dem 1. Juli 2015 ebenfalls ein deutliches Entgeltplus.

Ab dem 31. Dezember 2015 gelten dann auch für die restlichen Entgeltgruppen – also EG 12 (Kr 12a) und höher – die vollen 100 % der TVöD-VKA-Tabelle (§ 3 Abs. 5 ETV-Charité).

Die endgültigen Entgelttabellen für die Beschäftigten der Charité sind mit der Arbeitgeberseite noch nicht abgestimmt.

 

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