dbb fordert Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte

Dauderstädt: „Ein Gebot der Fairness und eine Selbstverständlichkeit“

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat die Landesregierungen am 11. März 2013 in Berlin nochmals nachdrücklich aufgefordert, das Tarifergebnis für die Landesbeschäftigten zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger von Ländern und Kommunen zu übertragen. „Eigentlich müsste das ein Gebot der Fairness und eine Selbstverständlichkeit sein, schließlich haben die Beamten einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung.“

Es gebe jedoch bereits besorgniserregende Signale einzelner Landesregierungen. So hatte Rheinland-Pfalz für fünf Jahre eine einprozentige Besoldungsdeckelung festgeschrieben. Auch andere Landesregierungen, etwa in Düsseldorf, Stuttgart und Bremen hätten angedeutet, das Tarifergebnis nicht eins zu eins auf die Beamten übertragen zu wollen.

„Wir werden das auf keine Fall akzeptieren“, erklärte Dauderstädt, zumal jede sachliche Begründung für ein solches Sonderopfer der Beamten fehle: „Sie leisten genauso gute Arbeit wie ihre Tarifkollegen, sie müssen mit derselben Inflation klar kommen und bewähren sich tagtäglich unter den gleichen erschwerten Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst.“

Zudem warnte der dbb Chef vor einem weiteren Auseinanderdriften der Besoldung zwischen den einzelnen Bundesländern. Dauderstädt: „Wir wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst, weder zwischen den Statusgruppen noch zwischen den Gebietskörperschaften. Schlimm genug, dass der Staat als Arbeitgeber seine Konkurrenzfähigkeit auf einem immer schärfer umkämpften Arbeitsmarkt zu verlieren droht, jetzt eröffnen die Landesregierungen auch noch den Wettbewerb untereinander. Wir haben schon heute eine Besoldungsspreizung von bis zu zehn Prozent zwischen einzelnen Ländern. Je größer dieses Gefälle wird, desto mehr fallen die armen Länder bei der Personalgewinnung zurück. Das kann nicht im Interesse der Allgemeinheit sein.“

Nach der Tarifeinigung zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erhalten die rund 800.000 Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder eine lineare Anhebung ihrer Gehälter um 2,65 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2013 sowie um 2,95 Prozent zum 1. Januar 2014.

 

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