Übertragung des Tarifergebnisses auf Bundesbeamte

dbb begrüßt schnelle Gesetzesvorlage

Im Rahmen eines Beteiligungsgesprächs zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund hat der dbb die Absicht der Bundesregierung begrüßt, das erzielte Tarifergebnis für Bund und Kommunen zeit- und wirkungsgleich auf Bundesbeamte zu übertragen.

„Wir bewerten es als überaus positiv, dass der Entwurf unter Beachtung der rechtlichen und systematischen Unterschiede zwischen Tarif- und Beamtenrecht fast durchgehend eine zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses in den zentralen Elementen vorsieht“, sagte die Bundesgeschäftsführerin des dbb, Marion Gipkens, die die Interessen des dbb am 23. April 2010 im Bundesministerium des Innern in Berlin zusammen mit dem Bundesvorsitzenden des Verbandes der Beschäftigten der Obersten und Oberen Bundesbehörden (VBOB) im dbb, Hans-Ulrich Benra, vertrat. Ausdrücklich positiv sei anzuerkennen, dass die Bundesregierung sehr schnell einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt habe, so Benra.

 

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in den Jahren 2010 und 2011 in drei Schritten angepasst werden - mit einer Anhebung von 2,1 Prozent für Beamte. Versorgungsempfänger sollen unter Berücksichtigung der zweimaligen Verminderung des Versorgungsniveaus um je 0,54 Prozent (7. und 8. Schritt der Absenkungen des Versorgungsniveaus nach § 69 e BeamtVG durch Anwendung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001) sowie durch das Wiederaufleben der Bildung der Versorgungsrücklage gemäß § 14 a BBesG Anpassungen in Höhe von insgesamt 1,02 Prozent erhalten.

 

Zusätzlich zu den linearen Anpassungen erhalten alle Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen im Jahre 2011 eine einmalige Zahlung in Höhe von 240 Euro. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter des Bundes werden entsprechend den Anpassungen für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhöht. Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 50 Euro vorgesehen.

 

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