dbb Chef: Bundesregierung soll auf Gesetzesvorhaben zur Tarifeinheit verzichten

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat an die Bundesregierung appelliert, von ihrem Vorhaben einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit abzulassen. „Die Geschäftsgrundlage des Koalitionsvertrages, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Tarifeinheit gemeinsam anstreben, ist mit dem DGB-Beschluss endgültig entfallen", sagte Dauderstädt der „Saarbrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 16. Mai 2014) unter Verweis auf einen Beschluss des DGB-Bundeskongresses.

Der dbb sehe sich in seiner Auffassung bestätigt, dass eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit „stark kollisionsgefährdet wäre mit der Verfassung“. Er könne sich keine Lösung vorstellen, die die Koalitionsfreiheit und das Recht der Arbeitnehmer auf informationelle Selbstbestimmung nicht berühre, so Dauderstädt. Für den Fall, dass die Koalition doch ein entsprechendes Gesetz verabschiede, kündigte der dbb Bundesvorsitzende rechtliche Schritte an: „Wir würden ein solches Gesetz auf jeden Fall anfechten und dafür sorgen, dass es Karlsruhe vorgelegt wird", sagte er.

Der DGB hatte am 14. Mai 2014 beschlossen, dass er jeden Eingriff in bestehende Regelungen ablehne, der das Streikrecht oder die Tarifautonomie beeinträchtige.

 

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