Anhörung zu gesetzlichen Neuregelungen im Beamtenrecht des Bundes

dbb fordert Nachbesserungen bei Familienpflegezeit und Ruhestandsregelungen

Der dbb hat drei Gesetzentwürfe zu Neuerungen im Beamtenrecht des Bundes begrüßt, zugleich aber Nachbesserungen an den Vorlagen gefordert. Im Einzelnen geht es um Regelungen zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand, einen Altersgeld-Anspruch für vorzeitig ausgeschiedene Beamte sowie höhere Grundgehälter für Professoren. Zu diesen Gesetzentwürfen nahm der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in der Sachverständigen-Anhörung des Bundestagsinnenausschusses am 18. März 2013 in Berlin Stellung.

Mit der Übernahme der Familienpflegezeit ins Beamtenrecht werde eine lange überfällige Gleichstellung erreicht. „Das hilft, Pflege und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen. Auch die vom dbb immer wieder kritisierte Ungleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten des öffentlichen Dienstes in diesem Bereich wäre damit vom Tisch“, sagte Klaus Dauderstädt. Dies könne aber lediglich „ein Baustein“ sein, um Betroffenen in konkreten Betreuungssituationen zu helfen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen, gebraucht werde ein ganzes Paket von Maßnahmen.

Auch bei der Erweiterung von Möglichkeiten für einen flexibleren Eintritt in den Ruhestand sieht der dbb noch Verbesserungsbedarf. „Wir kritisieren unter anderem, dass es nun nicht mehr – wie ursprünglich vorgesehen - einen Zuschlag für Beamte geben soll, die nach dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze weiter Dienst leisten. Gerade angesichts der drängenden demografischen Probleme ist der Wegfall dieser Regelung nicht nachvollziehbar. Schließlich sind viele Dienstherren künftig länger auf das Spezialwissen und die Erfahrungen der älteren Kollegen angewiesen. An eine solche Herausforderung herzanzugehen unter der Maßgabe ‚Es darf nichts kosten‘ ‚ – das wird nicht funktionieren“, sagte der dbb Chef. Geplant war, Beamten, die über das Pensionsalter hinaus arbeiten, einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag von zehn Prozent des Grundgehalts zu gewähren.

Gesetzlich neu geregelt werden soll auch die Alterssicherung für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten. Für sie ist bislang eine mit deutlichen Nachteilen verbundene Nachversicherung in der gesetzlichen Rente vorgeschrieben. „Der dbb begrüßt, dass künftig die Umwandlung und Portabilität von im Beamtenverhältnis erworbener Anwartschaft auf Alterssicherung bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Dienst in Form eines eigenständigen Altersgeldes möglich sein soll. Damit kann eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und den Betroffenen eine lohnende Zukunftsperspektive geboten werden“, sagte Dauderstädt.

Am Professorenbesoldungsreformgesetz sei zu begrüßen, dass in Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts für Professoren im Bundesdienst eine verfassungsgemäße Bezahlung gewährleistet werde. Als nicht akzeptabel bezeichnete Dauderstädt, dass die vorgesehene Erhöhung der Grundbesoldung auf die bislang gewährten Leistungsbezüge angerechnet werden soll: „Das demotiviert gerade die Professoren, die sich in der Vergangenheit durch besondere Leistungen hervorgetan haben und dies auch künftig tun wollen.“

 

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